Der politische Künstler Werner May (Fahrenwalde/Meck.Pomm.) hat 40 Fragen an den Bundespräsidenten geschickt. Bei seinen Recherchen ist er auf Widersprüche gestoßen, die es zu klären gilt:
Offensichtlich gibt es wenigstens 2 Staaten in diesem Lande: „Deutschland“ und die „Bundesrepublik Deutschland“. Offensichtlich gibt es auch 2 Regierungen, eine, die internationale Verträge für „Deutschland“ unterzeichnet und eine, die der „Bundesrepublik Deutschland“ vorsteht und sich auf ihre Gesetze beruft.
„Deutschland“ ist seit 1952 Mitglied im Europäischen Rat und hat dort die Verträge und Protokolle unterzeichnet. 1990 wird „Deutschland“ noch einmal gegründet, nämlich durch den Zusammenschluss der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratische Republik und von Berlin. So steht es im Einigungsvertrag und so steht es seither auf jeder Briefmarke. 1990 wird die „Bundesrepublik von Deutschland“ (Federal Republic of Germany) bei den Vereinten Nationen abgemeldet, der Geltungsbereich des Grundgesetzes gelöscht und der Staat „Deutschland“ (Germany) angemeldet. Die „Bundesrepublik von Deutschland“ gibt es seit 1990 nicht mehr und das Grundgesetz ist ungültig.
Demnach dienen alle Bundespolitiker, Richter, Bundesbeamte, Soldaten und Staatsanwälte einem Staat, den es seit über 20 Jahren nicht mehr gibt. Sie alle haben einen Eid auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geleistet, das ohne Geltungsbereich, nirgends mehr gilt.
Die 40 Fragen finden Sie auf meiner Internetseite unter:
www.widerstand-ist-recht.de |