Eine Rettungswache für Bornheim soll es zwar grundsätzlich wohl geben, aber der Kreis hat sich, entgegen anderslautender Veröffentlichung in den örtlichen Medien, noch nicht standortmäßig festgelegt. Zur Auswahl stehen zwei potentielle Standorte. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass den Vorgaben des fortgeschriebenen Rettungsdienst-Bedarfsplan genüge getragen wird. Als Träger des Rettungsdienstes steht der Kreis dabei in der Pflicht diese planerischen Vorgaben zu definieren. Als nahezu optimal soll sich der Standort Hellenkreuz herauskristallisiert haben. Die Stadt Bornheim befürchtet jedoch, dass aufgrund der Erörtungsgespräche eine Realisierung an diesem Standort kurz- bis mittelfristig kaum zu erwarten sei. Statt dessen gehe man bei der Stadt von einem Zeitraum von drei bis vier Jahren aus, da die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen hier derzeit nicht gegeben seien. Aus diesem Grund schlug die Stadt einen Alternativstandort am Friedhof (Uedorfer Weg / Ecke Eichendorffer Weg) ins Gespräch gebracht. Auch der Kreis hält den Alternativstandort für geeignet und sieht die bauplanungsrechtlichen Vorgaben hier schon heute erfüllt.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist festzuhalten, dass eine grundsätzliche Eignung der Realisierung des Vorhabens an beiden Standorten gegeben ist, wenngleich der bevorzugte Standort Hellenkreuz den Vorzug hat, dass nicht nur die Gemeinde Swistal besser erreicht werden kann, sondern auch hinsichtlich einer Erweiterung deutliche Vorzüge hat.
Aus diesem Grund erwartet der Rhein-Sieg-Kreis von der Stadt eine belastbare Einschätzung in welchem Zeitrahmen sich die eine oder andere Variante realisieren lasse. Die derzeitige Übergangslösung mit Containern am Rathaus soll nur so lange wie unbedingt erforderlich praktiziert werden. (za) |