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Vor Teilnahme am Straßenverkehr sollte man sein Gehirn „einschalten" bzw. wissen es zu nutzen
27.06.2017 12:31:52
Leider kommt es immer wieder – und allzu häufig! - vor, dass es Personen zu geben scheint, welche den Knall nicht gehört zu haben scheinen, welcher durch bzw. während ihr(es) Fehlverhalten(s) entstanden sein müsste.
Worum geht es? Na ja, darum, dass eigentlich jeder, der Fahrzeuge im öffentlichen Raum bewegt, zuvor eine Eignungsprüfung, landläufig auch Führerscheinprüfung genannt, gemacht haben müsste. Um diese zu bestehen, muss man einerseits eine Fahrschule besuchen und eine theoretische wie praktische Schulung durchlaufen, andererseits aber auch im Rahmen der theoretischen Schulung gewisse Grundlagen nicht zuletzt anhand eines kleinen Büchleins mit Fallbeispielen und Fragebögen beantworten. Wenn man das alles mehr oder weniger gut beherrscht, darf man zu den jeweiligen Prüfungen, an deren Ende dann möglicherweise der Erhalt der Fahrerlaubnis steht (stehen sollte).
Leider aber scheint es immer mehr Personen zu geben, die entweder diese im Rahmen der Schulung erworbenen Grundlagen komplett vergessen oder verdrängt zu haben scheinen, frei nach dem Motto „was interessieren mich Regeln, jetzt komme erst mal ich“, oder aber, was nicht minder verwerflich ist, erst gar nicht den Erwerb jener `Fahrereignungsbescheinigung´ ins Auge gefasst bzw. abnsolviert haben, sich aber dennoch geeignet sehen, Fahrzeuge im öffentlichen Raum zu bewegen.
Beispiele:
1. Ein Fahrzeugführer, der mit 104 km/h durch die Stadt brettert, obwohl dort Tempo 50 km/h (geschlossene Ortschaft) vorgeschrieben ist. Dass sich Anwohner durch die Geräuschkulisse belästigt fühlen, aber auch Passanten gefährdet würden, welche nicht damit rechnen können (und brauchen!), dass ein solch rücksichtsloser rüpelhafter Verkehrsrowdy durch die Gegend heizt, ist verständlich – und nachvollziehbar.
2. Betrunken Auto fahren, und dann auch noch zur Polizei, weil man sich dort zum Vorwurf einer Unfallflucht äußern soll. Dümmer geht’s eigentlich nicht! Schlimm genug, dass man sich überhaupt nach dem Genuss alkoholischer Getränke hinters Steuer setzte! Eigentlich hätte soetwas allein schon der gesunde Menschenverstand verbeiten müssen!! Ach ja, der „gesunde Menschenverstand“ ...
3. Ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz Fahrzeug in Betrieb nehmen: Ach ja, siehe 2., letzter Satz! …
4. Mit überhöhter Geschwindigkeit fahren, weil man glaubt die normale Straße sei eine Rennstrecke und man habe gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern Vorrechte, siehe auch hier 2.. letzter Satz ...
Die Liste der „Beispiele“ ließe sich (leider) beliebig erweitern (und täglich bundesweit aktualisieren). Festzuhalten ist bzw. bleibt, dass betreffende Personen alles andere als geeignet sind am öffentlichen Verkehr teilzunehmen, da sie jegliche Rücksicht auf andere verloren zu haben scheinen. Auch, dass die „normale Straße“ keine Rennstrecke ist, scheinen sie nicht (mehr) „auf dem (ihrem) Schirm“ zu haben. „Möchtegernrennfahrer“ sollen, soweit es sie überkommt, gerne auf jene abgsperrten und für jene Zwecke vorgesehenen Gelände fahren. Aber auch dort gelten sicher gewisse Regeln der Straßenverkehrsordnung!
Leid tun können und müssen einem nur gegebnenfalls unbeteiligte Dritte, die durch solche „Schwachköpfe“ im normalen Straßenverkehr in Mitleidenschaft gezogen werde – wenn sie es überhaupt noch können und dies nicht Aufgabe ihrer Hinterbliebenen bleibt.

veröffentlicht von Sigurt G. Zacher


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