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Baden und Kanufahren an Sieg und Agger? Ja, aber…! |
07.06.2023 18:37:26 |
Mit dem Frühling zieht es auch viele Menschen wieder raus in die Natur und ans Wasser. Allerdings bittet Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Kreises alle Erholungssuchenden daran zu denken, dass Sieg und Agger mit ihren Uferbereichen Naturschutzgebiete seien. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Kanus und Ruderboote auf beiden Flüssen erlaubt, dürfen aber nur bei ausreichendem Wasserstand befahren werden. Die jeweils aktuellen Pegelstände gibt es online auf kanu-nrw.de. Da die Ufer mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt mit vielen selten gewordenen Arten in hohem Maß schützenswert sind, dürfen diese nicht betreten werden, Bootsanlegestellen sind extra gekennzeichnet.
Baden und Tauchen ist in der Sieg und der Agger zwar im Allgemeinen verboten, in den „gewässernahen Erholungsbereichen“ ist dies aber dennoch möglich. Eine Karte mit den ausgewiesenen Bereichen gibt es auf rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln, Grillen, Campen, Lagerfeuer und laute Musik sind aber auch dort nicht erlaubt. Der Ordnungsaußendienst des Kreises ist in den Naturschutzgebieten des Kreises unterwegs und kontrolliert, ob die dort geltenden Regeln eingehalten werden. Die Teams sprechen Erholungssuchende an, wenn sich diese falsch verhalten und erklären ihnen die jeweilige Situation. In Ausnahmefällen verhängen sie auch Bußgelder.
Baden ist im Allgemeinen in jedem Freilandgewässer zudem mit natürlichen Gefahren verbunden. Fließgewässer im Rhein-Sieg-Kreis sind keine zugelassenen Badegewässer, eine mögliche Keimbelastung wird vom Gesundheitsamt nicht überwacht. Die Nutzung von frei zugänglichen Gewässern durch die Bürger erfolgt in deren Eigenverantwortung. Infos zu den Bootsanlegestellen und den Regeln in unseren Naturschutzgebieten gibt es auf rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln. |
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