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Weiterer Appell zu jungen Wildtieren und befiederten Ästlingen!
05.06.2023 12:53:54
Dr. Johannes Westarp, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs-amtes des Rhein-Sieg-Kreises, weiß zwar und kann durchaus nachvoll-ziehen, dass junge Wildtiere und Ästlinge süß wirken und den menschlichen Beschützerinstinkt anrühren, dennoch appelliert er eindringlich daran sie auf keinen Fall anzufassen! Er stellt daher klar, dass unverletzt aufgefundene Jungtieren nicht angefasst und möglichst zügig weitergegangen werden sollte!
Es sei in der Natur nämlich vollkommen normal, dass die Elterntiere ihre Jungen kurzzeitig allein zurückließen, etwa um Nahrung zu beschaffen. Die Jungtiere blieben dann oftmals dicht gedrückt am Boden liegen, bis die Elterntiere zurückkehren. Wer den Wildnachwuchs dann etwa aus falsch verstandener Tierliebe berührt oder gar mitnehmen will, bringe die Jungtiere möglicherweise damit in Lebensgefahr. Denn dann würden sie von den Elterntieren nicht mehr angenommen und wären stattdessen auf Lebenszeit, auf den Menschen angewiesen. Denn beim Berühren überträgt sich der menschliche Geruch und die Jungtiere werden von den Elterntieren nicht mehr angenommen! Hinzu käme dann, dass sich vom Menschen aufgezogene Wildtiere kaum erfolgreich auswildern ließen.
Hilfe durch den Menschen sei vielmehr laut Dr. Westarp nur dann gerechtfertigt, wenn junge Wildtiere offensichtlich verletzt aufgefunden würden. Dann solle man in solchen Fällen aber auch nicht spontan handeln, sondern sich fachkundigen Rat einholen. Tipps zum richtigen Verhalten erhalte man beim Veterinäramt, dem nächstgelegenen Tierarzt, dem Jagdpächter oder dem Forstamt.
Zudem gelte: wer Wildtiere aufnimmt, ist für die art-, fach- und tierschutzgerechte Aufzucht, Haltung, Unterbringung, Auswilderung und tierärztlicher Versorgung verantwortlich und muss für die Kosten aufkommen, die das Tier verursacht. Vor allem aber ist zu beachten, dass eine dauerhafte Haltung von Wildtieren verboten sei!
Die einzige Ausnahme vom „Nicht anfassen“-Gebot gelte für aus dem Nest gefallene Jungvögel. Hier müsse zwischen "Nestlingen", unbefiederten Jungvögeln, und "Ästlingen", befiederten Jungvöglen, unterschieden werden. Die noch unbefiederten Nestlinge sollten wieder ins eigene Nest zurückgesetzt werden. Eine Ausnahme stellten wiederum aus dem Nest gefallene Mauersegler oder Wanderfalken dar, da deren Nester meist unerreichbar hoch liegen, könnten diese (natürlich) nicht einfach zurückgelegt werden und bräuchten dann tatsächlich Hilfe von fachkundiger Hand.

veröffentlicht von Sigurt G. Zacher


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