Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises sucht für die neue Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028Jugendschöffen. Melden können sich Bewerber, natürlich männlich wie weiblich, aus dem Zuständigkeitsgebiet des Jugendamtes des Rhein-Sieg-Kreises, die in Alfter, Swisttal, Wachtberg, Eitorf, Windeck, Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth wohnen.
Wer sich angesprochen fühlt und diesbezüglich engagieren möchte, kann sich um die Aufnahme in die entsprechende Vorschlagsliste bis zum 31. März 2023 bewerben. Die Bewerbung ist zu richten an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Postfach 1551, 53705 Siegburg. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises.
Die Aufgabe eines Jugendschöffen besteht darin, im Strafverfahren gegen erziehungs- und sozialisationsbedürftige Jugendliche und junge Heranwachsende Jugendrichter bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Durch die Mitwirkung von „Nichtjuristen“ beim Verfahren und Entscheidungsprozess sollen eine größere Breite und Gründlichkeit des Hauptverfahrens und eine Intensivierung der Urteilsberatung erreicht werden.
Die formalen Bewerbungsvoraussetzungen sind in einem Formular zusammengestellt, welches per E-Mail, birgit.wennmacher@rhein-sieg-kreis.de, oder über Telefon 02241/13-3211 angefordert werden kann. Unter dieser Telefonnummer wie auch über die Homepage des Rhein-Sieg-Kreises rhein-sieg-kreis.de/schoeffenwahl gibt es weitere Informationen. |