Ob es mit den Umständen rund um die pandemische Lage zusammen hängt, oder nicht, ist natürlich unklar. Jedenfalls stellt der Ordnungsdienst des Rhein-Sieg-Kreises verstärkt fest, dass immer häufiger die Beschilderungen beschädigt oder bestohlen. Natürlich müssen dann die Beschilderungen repariert oder gar ersetzt werden. Dass das Geld kostet, Steuergeld, also Geld der Allgemeinheit, das sicherlich sinnvoller eingesetzt werden könnte, ist hierbei nur ein Nebenaspekt. Vielmehr geht es darum, dass ein solch assoziales Verhalten neben seiner Sinnfreit vor allem auch strafbar ist! Denn das Entwenden, landläufig auch unter dem Terminus `Diebstahl´ bekannt, ist und bleibt eine Straftat!
Seit Monaten arbeiten die Mitarbeiter des Ordnungsaußendienstes gezielt daran die Beschilderungen zu überprüfen. Diese sollen den Erholungssuchenden zum einen die Orientierung der zu nutzenden Wege, zu Fuß oder mit Rad, erleichtern, damit aber auch zum anderen die Natur schützen und das scheinbar vielseits beliebte „querfeldein“, insbesondere mit Mountainbikes, nach Möglichkeit unterbinden. Mit gelben Dreiecken sinnd die Wege für Radfahrer beschildert, für Wanderer mit roten. Zudem weisen Verbotsschilder auf ausgetretene „Trampelpfade“ hin, die aus Naturschutzgründen eben jedoch verbotswidrig sind! Ob sich allerdings diejenigen, die das bislang schon nicht daran hielten, interessiert, ist mehr als fraglich. Da hilft wohl leider nur eine verstärkte Vor-Ort-Kontrolle, ein `in flagranti´-Erwischen und ein kräftiger Griff ins Portemonnaie des Betreffenden. |