Auch wenn es Hundehaltern wenig gefällt, ihre Vierbeiner gehören auch im Wald an die Leine! Und das nicht nur jetzt ab Frühling, wenn die erblühende Natur vermehrt zu dortigen Spaziergängen einlädt, sondern ganzjährig! Und das hängt noch nicht einmal damit zusammen, dass andere Erholungssuchende sich dort bewegen (wollen) und von freilaufenden Hunden möglicherweise erschreckt, angefallen (unabhängig davon, ob aus Spieltrieb oder Freude auf jemanden zu treffen) oder schlimmstenfalls sogar unvermittelt gebissen werden könnten! Im Frühjahr bereiten sich die im Wald lebenden Wildtiere auf die Geburt ihres Nachwuchses vor und die Jungtiere benötigen für den Aufwuchs besonderen Schutz.
Darum appelliert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises an die Hundehalter beim Spaziergang mit den Vierbeinern ein rücksichtsvolles Verhalten an den Tag zu legen. Daher weist das Veterinäramt ausdrücklich darauf hin, dass Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint ausgeführt werden dürfen. Trächtige Wildtiere könnten schon beim Anblick eines freilaufenden Hundes in panikartige Flucht versetzt werden, was zu schweren Verletzungen oder aufgrund Überanstrengung eine Totgeburt zur Folge haben könnte. Auch bereits geborene Jungtiere wären gefährdet, da sie in den ersten Lebenstagen vollkommen fluchtunfähig sind und demnach auch für die Hunde eine leichte Beute darstellten, die üblicherweise gar kein Wild jagen. Außerdem kann es passieren, dass heranwachsende Jungtiere von ihrer Mutter durch jagende Hunde getrennt werden.
Zudem kommt es leider auch immer wieder vor, dass landwirtschaftliche Nutztiere, etwa aus Schaf- und Rinderherden, Opfer jagender Hunde werden. Ein solcher Vorfall kann für den Besitzer des bellenden Vierbeiners infolge von Fehlgeburten und tierärztlichen Behandlungskosten hohe wirtschaftliche Verluste bedeuten.
Hunde, die unkontrolliert Wild und andere Tiere hetzen oder reißen, können im Einzelfall, nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt, nach den Bestimmungen das Landehundegesetzes NRW als gefährlich eingestuft werden und dürfen dann grundsätzlich nur noch angeleint und mit Maulkorb ausgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldbußen. |