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Schutz vor Abzocke durch unseriöse "Helfer" in Notsituationen
27.01.2022 15:13:47
Es kommt leider immer wieder vor, dass Bürger bei für sie Notsituationen, die für sie Ausnahmesituationen sind, übers Ohr gehauen werden sollen. So geschieht leider immer wieder bei zugefallenen Türen, verriegelten Autos oder anderen Notsituationen. Da durchaus eine schnelle Lösung gefunden werden muss, suchen die Betroffenen oftmals Hilfe und Rat im Internet. Dort gibt es sicherlich viele seriöse und vertrauenswürdige Anbieter, aber leider zunehmend auch sogenannte „schwarze Schafe“. Auf ein solches fiel etwa ein Bürger aus Neunkirchen-Seelscheid herein, aber sicher nicht nur dort. Ort und Anlaß lassen sich beliebig austauschen.
Zurück zum Fall in Neunkirchen-Seelscheid. Dort wandte sich der Bürger an eine im Internet gefundene Firma zur Schädlingsbekämpfung, da er in seinem Keller auf einen Marder gestoßen war. Es erschien ein Angestellter der Firma und führte einige oberflächliche Arbeiten nach Anweisung des Auftraggebers durch. Darauf händigte er dem Bürger die Rechnung aus und bat um Bezahlung. Da der Bürger die Rechnung nicht bar bezahlen wollte, musste der Angestellte eine neue Rechnung mit Bankdaten ausstellen. Nun fiel dem Auftraggeber auf,dass diese neu erstellte Rechnung plötzlich auf eine völlig andere Firma ausgestellt war. Ein Blick ins Internet reichte aus, dass diese Firma auf verschiedenen Seiten
als unseriös bezeichnet wurde. Daraufhin verständigte der Auftraggeber die Polizei.
Die hinzugerufenen Beamten überprüften Angestellten des Schädlingsbekämpfer-Notdienstes mit Wohnsitz in Castrop-Rauxel und stellten dabei fest, dass dieser bundesweit im Zusammenhang mit "Abzocke" für verschiedenste Firmen im Bereich Türöffnung, Sanitärnotdienst und Schädlingsbekämpfung aufgefallen war.
Nach eigenen Angaben arbeitete der junge Mann als Subunternehmer oder Kooperationspartner.
Aufgrund der unterschiedlichsten Rechnungsvordrucke, die auch in seinem genutzten Fahrzeug gefunden wurden, geht die Polizei dem Verdacht nach, dass die Firmen eigentlich gar nicht tatsächlich existieren und die beauftragten Arbeiten daher auch nicht fachgerecht durchgeführt werden.
Der „Firmenwagen“, der keinen Aufdruck hat, war bereits in anderem Zusammenhang im Sauerland im Rahmen einer Rohrverstopfung aufgefallen. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und Anzeigen wegen Verdachts des Leistungsbetrugs sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstellt.

Zum Schutz vor „Abzockern“ in Notsituationen, rät die Verbraucherzentrale im Fall der Fälle nach seriösen Partnern vor Ort zu suchen und danach zu schauen, ob dieser seine Dienstleistungen auch außerhalb der Geschäftszeiten zu transparenten Preisen anbietet. Die entsprechende Nummer sollte man entweder im Telefon (Mobiltelefon) speichern, als Notiz im Portemonnaie mit sich führen oder unter der Fußmatte vor Ihrer Tür griffbereit haben.
Es empfiehlt sich laut Verbraucherzentrale auch, die Höhe der Kosten bereits am Telefon zu klären. Ein ortsnaher Notdienst berechnet nur Kosten für An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen. Die beste Lösung wäre ein verbindlicher Komplettpreis für alle Arbeiten, der auch Anfahrtskosten und
eventuelle Zuschläge enthält.
Zahlen sollte man nur, was vereinbart wurde - Vor der Unterschrift unter eine Rechnung sei daher ein kritischer Blick auf die einzelnen Posten wichtig. Niemand ist gezwungen, nicht vereinbarte Regelungen zu akzeptieren. Solche Passagen dürfen gestrichen werden. Auf eine Barzahlung können Dienstleister nur bestehen, wenn dies vorher vertraglich so vereinbart wurde. Eine Fahrt mit dem Monteur zum nächsten Geldautomaten ist nicht zu empfehlen.
Falls der Dienstleister nach Erbringung der „Leistung“ droht, solle man selbstsicher und bestimmt auftreten, ein Anruf bei der Polizei ist dann immer angemessen, also 110 wählen. Denn eine Nötigung von Seiten des „Dienstleisters“ ist in jedem Fall strafbar! In kritischen Situationen kann man aber auch einen Nachbarn zur Unterstützung holen oder man fordert den Monteur auf, das Grundstück zu verlassen. Kommt er dieser nicht nach, können ihm strafrechtliche Konsequenzen (Hausfriedensbruch?) drohen.

veröffentlicht von Sigurt G. Zacher


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