Die aktualisierte Reitwege-Karte des Rhein-Sieg-Kreises kann über die Internetseite des Kreises heruntergeladen werden. Sie aoll den Reitern seit dem 16. Oktober mehr Reitwege-Möglichkeiten erlauben und damit neue Naturerlebnisse eröffnen! Allerdings sollte auch auf jeden Fall in sie geschaut werden, da für die Waldgebiete der Gemeinden rechts- und linksrheinisch verschiedene Regelungen gelten: So darf etwa in den Wäldern der Gemeinden Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Windeck sowie in Teilen der Städte Hennef, Lohmar und Siegburg über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus auch auf privaten Straßen, Fahrwegen und privaten Wegen geritten werden. In den Waldgebieten der Gemeinde Alfter, der Städte Bornheim, Sankt Augustin, Troisdorf sowie in Teilbereichen der Waldgebiete von Swisttal und Wachtberg sowie von Bad Honnef, Königswinter, Lohmar, Rheinbach, Siegburg und Hennef, hingegen ist das Reiten nur auf den nach der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen erlaubt! In allen anderen Waldgebieten gilt eine allgemeine Öffnung der Reiterlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen, auf privaten Straßen und Fahrwegen und auf den nach der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen.
Grundsätzlich gilt auf allen Wegen, dass dort nur zum Zwecke der Erholung und auf eigene Gefahr hin geritten werden darf. Hintergrund der neuen, aktualisierten Reitwegekarte ist das neue Landesnaturschutzgesetz vom 1. Januar 2018. |