Rückwirkend zum 1. Juli (2019) hat der Kreistag eine neue Gebührensatzung für den Rettungsdienst beschlossen. Michael Jaeger, Dezernent für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz des Kreises, zeigte sich anlässlich der Übereinkunft bzw. des Beschlusses erfreut, dass eine Einigung mit den Verbänden der Krankenkassen erzielt werden konnte. Die beschlossene Gebührensatzung stelle Rechtssicherheit für alle Beteiligten her. Alle nicht gesetzlich krankenversicherten Bürger, die in diesem Jahr Leistungen des Rettungsdienstes in Anspruch genommen hätten, erhalten in naher Zukunft korrigierte, das heißt, verringerte Gebührenbescheide.
Hintergrund der neuen Satzung ist, dass der Kreis als Träger des Rettungsdienstes dem Gesetz nach zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung sowie des Krankentransportes verpflichtet sei. Zu dessen Finanzierung erhebt er von den Benutzern Gebühren, deren Höhe er eigenverantwortlich durch eine Satzung festlegt. Bei gesetzlich Versicherten werden diese in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten des Rettungsdienstes war in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Aufgrund dessen war nun eine Gebührenanpassung nicht nur notwendig, sondern auch überfällig notwendig geworden. Dies hatten die Verbände der Krankenkassen zunächst abgelehnt. Im Herbst 2018 konnte das Beteiligungsverfahren mit den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen nicht einvernehmlich zum Abschluss gebracht werden, da die gegenüber dem Kreis erklärten, dass die Gesamtkostensteigerung im Rettungsdienst im Vergleich zu anderen Rettungsdienstträgern zu hoch sei und sahen eine Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes. Dem gegenüber vertrat der Rhein-Sieg-Kreis die Auffassung, dass die eingetretene Kostenentwicklung aus den strukturellen Gegebenheiten und den Ergebnissen des europaweiten Ausschreibungsverfahrens der rettungsdienstlichen Leistungen resultieren.
Der Kreistag hatte bereits im Dezember 2018 die Neufassung der Satzung für den Rettungsdienst des Rhein-Sieg-Kreises (Gebührensatzung) beschlossen, welche zum 01. Januar 2019 in Kraft treten sollte. Dies wurde aber seitens der Kostenträger nicht anerkannt und führte zu Kürzungen der Gebühren. Seither verhandelte der Kreis als Träger des Rettungsdienstes mit den Krankenkassen über die Kosten. Mitte September konnte nun eine Einigung erzielt werden. Dies hatte eine Überarbeitung der Kalkulation zur Folge. Bei einem jährlichen Kostenvolumen von insgesamt 34 Millionen Euro haben die Krankenkassen rund 1,5 Millionen Euro gekürzt. Ein großer Anteil entfiel davon auf den Notarzt-Dienst. Auch waren Kostenpositionen betroffen, die in die Gebühr für den Transport mit einem Rettungswagen und einem Krankentransportwagen einfließen, sodass die Rettungsmittelgebühren geringfügig angepasst werden mussten. Die Gebühren für die Tätigkeit der Feuer- und Rettungsleitstelle bleiben unverändert. |