Der Rhein-Sieg-Kreis ruft juristisch interessierte Bürger dazu auf, sich für das Amt eines ehrenamtlichen Richters am Oberlandesgericht (OLG) Münster zu bewerben. Besondere Kenntnisse sind nicht erforderlich, lediglich Lebenserfahrung, allgemeines Urteilsvermögen sowie eine verantwortungsbewusste Teilnahme an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen werden ebenso vorausgesetzt wie eine deutsche Staatsangehörigkeit und ein mindestens einjähriger Wohnsitz im Kreisgebiet. Ach ja, sicherlich im Hinblick auf eine gewisse Lebenserfahrung und eines allgemeinen Urteilsvermögens wird ein Mindestalter von 25 Jahren ebenso vorausgesetzt.
Die Amtszeit beginnt am 1. Februar 2020 und dauert fünf Jahre. Für ihre Tätigkeit erhalten die ehrenamtlichen Richter eine Aufwandsentschädigung sowie Fahrtkostenerstattung.
Ausgenommen von der Bewerbung sind Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Soldaten und Rechtsanwälte.
Wer sich für die ehrenamtliche Tätigkeit interessiert und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich bis zum 22. Februar formlos unter Angabe seines Namens, Geburtsdatums sowie -ortes, seiner Anschrift, Telefonnummer und seiner genauen Berufsbezeichnung oder per E-per Mail bewerben. Weitere Informationen gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreistagsbüros des Rhein-Sieg-Kreises. |