Der Besitz von Instrumenten mit Palisanderanteil ist weiterhin ohne Nachweispflicht erlaubt. Jeder Verkäufer eines Musikinstrumentes, das – wenn auch nur in Teilen- aus Palisander besteht, benötigt jedoch nach dem 2. Januar 2017 eine Vorerwerbsbescheinigung der unteren Naturschutzbehörde.
Der Handel mit verschiedensten Arten Palisanders, etwa der Gattungen Dalbergia und Machaerium bleibt davon unberührt, ist weiterhin uneingeschränkt strengstens verboten. Die Hölzer stammen aus Brasilien, Mexiko, Nordamerika, Guatemala, Honduras, Bolivien. Die Welt-Artenschutzkonferenz hat eine Vielzahl von Hölzern unter den umfassenden Schutz des Anhangs II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora” (CITES) gestellt, um dem Raubbau und illegalen Handel einen Riegel vorzuschieben.
Wer über entsprechende Bestände von Holz der genannten Arten verfügt, wird empfohlen, diese bis einen Tag vor Inkrafttreten der CITES Anhang II Listung bei der unteren Naturschutzbehörde anzumelden. Erfolgt die Anmeldung bis spätestens zum 1. Januar 2017, sollen keine weiteren Nachweise über die Einfuhr vor dem 02. Januar 2017 erforderlich sein. Erfolgt die Anmeldung nach dem genannten Datum , ist die Einfuhr vor dem 02. Januar 2017 nachzuweisen. Weitere Informationen erteilt Silke Otto von der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises. |