Die Aufgaben des Ordnungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises sind durchaus ebenso vielfältig wie die Bereiche, mit denen es zu tun hat. Daher fällt die entsprechende Jahresbilanz zum Vorjahr stets nicht nur umfangreich, sondern im einen Bereich auch mal positiv, im anderen dafür leider auch mal negativer aus.
Im letzten Jahr wurden im Bereich „Sprengstoffe“ 18 Kontrollen, 27 Erlaubnisse, 49 Verlängerungen von Erlaubnissen registriert. „Die Nutzung des hochexplosiven Stoffes unterliege der behördlichen Kontrolle, wie Werner Erdmann, der Leiter der Abteilung Ordnungsangelegenheiten hervorhebt. Eine Genehmigung benötigten Personen, die ihre Patronen selber laden.
Des weiteren musste des Ordnungsamt im vergangenen Jahr in 28 Fällen auch ein bestehendes Gewerbe untersagen. Hintergrund war, dass, wer ein Gewerbe führt, auch Steuern und Sozialabgaben zahlen muss. Wer das nicht macht, um sich dadurch gegenüber Mitbewerbern einen Vorteil zu verschaffen, muss damit rechnen, dass ihm das Betreiben des eigenen Gewerbes untersagt wird. In 2022 mussten daher (leider) 136 solcher Verfahren eingeleitet werden, von denen 28 Untersagungen zur Folge hatten.
Auch Makler, Darlehensvermittler, gewerbsmäßige Verwalter von Wohnimmobilien sowie Bauträger und Baubetreuer benötigen für ihre Tätigkeit eine sogenannte Maklererlaubnis. Derartige Tätigkeiten scheinen nach wie vor attraktiv, 95 entsprechende Erlaubnisse stellte das Team des Kreisordnungsamtes aus. |