Auch in diesem Jahr sucht der Rhein-Sieg-Kreis Wieder Teilnehmer für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)! Einsatzorte sind die kreiseigenen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Alfter/ Vorgebirgsschule, Sankt Augustin/Heinrich-Hanselmann-Schule und Windeck-Rossel sowie an der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in Hennef-Bröl/Richard-Schirrmann-Schule.
Gesucht würden vor allem junge Frauen und Männer, die sich nach der Schulzeit zunächst beruflich orientieren oder auch eine Überbrückungszeit sinnvoll nutzen wollen und gleichzeitig einen sozialen Beitrag für die Gesellschaft leisten möchten.
Die interessante Arbeit böte einen vielseitigen Einblick in zeitgemäße Bildungs- und Unterstützungsangebote für Kinder mit besonderem Förderbedarf und damit die Chance, Impulse für den eigenen Werdegang zu erhalten, wie Brigitte Böker. Leiterin des Amtes für Schule, Bildung, Kultur und Sport, hervorhebt.
Der Freiwilligendienst beginnt mit dem neuen Schuljahr. In der Regel handelt es sich um einen tagesfüllenden Dienst, der für Freiwillige im Alter von mehr als 27 Jahren (BFD) auch verkürzt werden kann. Begleitet wird der Freiwilligendienst durch Seminare. In der Regel sind die Freiwilligen einer Schulklasse fest zugeordnet und damit tägliche Begleitung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler. Sie unterstützen sie während des Unterrichts, helfen bei der Zubereitung der Mahlzeiten, beim Essen, während der Pausen und nehmen an Klassenfahrten und Ausflügen teil.
Der Freiwilligendienst kann als Wartezeit für einen Studienplatz und an verschiedenen Universitäten und Hochschulen auch als Praktikum für einige Studiengänge anerkannt werden. Dafür muss das FSJ mindestens sechs Monate dauern. Die maximale Dauer, die in einzelnen Abschnitten geleistet werden kann, beträgt 18 Monate.
Zusätzlich zu einem monatlichen Taschengeld zahlt der Kreis eine Verpflegungspauschale und stellt ein kostenfreies Jobticket für das VRS-Verbandsgebiet zur Verfügung. Darüber hinaus übernimmt der Kreis ach die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Während des Freiwilligendienstes besteht Anspruch auf Kindergeldzahlung nach dem Bundeskindergeldgesetz.
Interessierte mit Einfühlungsvermögen und Spaß im Umgang mit Kindern richten ihre Bewerbung an die Schulverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises. Sie können aber auch einen Hospitations- oder Vorstellungstermin unmittelbar mit einer der genannten Schulen vereinbaren. |