Nach den erschreckenden Ereignissen rund um das Hochwasser im vergangenen Jahr, der damit einhergehenden Zerstörung von Infrastruktur damit auch dem Verlust von Menschenleben, überprüft der Rhein-Sieg-Kreis nun gefährdete Gewässerabschnitte, um soetiwas zukünftig wenn schon nicht gänzlich ausschließen, so doch auf ein Mindestmaß reduzieren z können.
Der Umweltdezernent des Kreises, Christoph Schwarz, betont, dass man es sich bereits vor den dramatisch wie tragischen Ereignissen zum Ziel gesetzt hatte den Hochwasser- und Starkregenschutzes auszubauen. Dabei hebt er hervor, dass die Entwicklung eines kommunalen Starkregen-Risikomanagements aber in Zusammenarbeit der 19 Städte und Gemeinden erfolgen solle. So sei etwa eine kreisweite Gefahrenkarte geplant, welche für verschiedene Starkregen-Szenarien die Folgen und Risiken für alle Flächen beinhalte und darüber hinaus Handlungsempfehlungen für alle Akteure enthalte.
In einer zweiten Säule der Hochwasservorsorge solle die konkrete Situation an den Gewässern im Kreisgebiet verbessert werden. Hier stünden insbesondere die Gewässerabschnitte in den besiedelten Bereichen im Fokus, weil dort das größte Schadenspotential bestünde. Mit der Zeit habe es an vielen Wasserläufen innerhalb der Siedlungen Umgestaltungen oder bauliche Maßnahmen gegeben, die bei Hochwasser ein gefährliches Eigenleben entwickeln könnten. Dies seien meist Veränderungen an Gräben, Bächen und kleinen Gewässern, die private Anlieger vorgenommen hätten. Als Beispiele führt Schwarz hierzu etwa Treppen, Mauern, Anschüttungen, Terrassen, Komposthaufen oder Gartenhäuschen an. Diese würden im Falle eines Hochwassers nicht nur zerstört, sondern könnten darüber hinaus zu erheblichen Folgeproblemen führen: Die Einbauten würden mitgerissen und führten dazu, dass unterhalb etwa Durchlässe verstopften. Das Gewässer würde sich dadurch aufstauen, über die Ufer treten und weite Bereiche überschwemmen. Im Kreisgebiet gebe es viele Kilometer Strecke an Gewässern, für die solche Beschreibungen zuträfen. Da man aber nicht alles gleichzeitig und sofort angehen könne, müsse systematisch vorgegangen werden. Am Ende der Überlegungen müsse eine Prioritätenliste von Gewässerabschnitten stehen, die es dann gelte abzuarbeiten.
Angefangen wurde mit der Abarbeitung dieser Priorisierungs-Liste bereits. In einem ersten Schritt wurden jene Gewässerabschnitte in besiedelten Bereichen identifiziert, die grundsätzlich im Hochwasserfall ausufern und angrenzende Bereiche überschwemmen könnten. Die Liste der umfasst insgesamt 74 Kilometer in allen Kommunen des Kreises (bis auf Niederkassel). Hieraus aufbauend, wurden im nächsten Schritt diejenigen Bereiche herausgefiltert, für die ein hohes Schadenspotential angenommen wird, weil etwa Uferbereiche enger besiedelt sind oder dort kritische Infrastruktur betroffen wäre (Gewerbe, Tankstellen, Kläranlagen, Schulen, Krankenhäuser). Auch wenn damit der zuvor festgestellte Streckenbereich mit 27 Kilometern auf rund ein Drittel reduziert werden konnte, ist die in Betracht kommende Länge noch immer beachtlich.
Dennoch wurden aus dieser Gruppe weiterhin Abschnitte mit einer ersten Priorität versehen. Hierzu gehören etwa jene, bei denen bereits Schäden durch Starkregen zu verzeichnen waren, es Meldungen aus Kommunen zu besonderem Handlungsbedarf für die Gewässeraufsicht des Rhein-Sieg-Kreises gab oder gibt, oder wenn aus der Topographie her besondere Risiken vorkommen (hohes Gefälle, Kerbtäler). Damit ließ sich die Strecke gefährdeter Gewässerabschnitte auf 15 Kilometer weiter reduzieren. Diese erstrecken sich auf 14 Gewässer(abschnitte) in zehn Kommunen.
Gewässerbegehungen für mehr Sicherheit für alle
Federführend bei der Erhebung der tatsächlichen, aktuellen Situation ist die untere Wasserbehörde im Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises. Es gelte, Missstände zu ermitteln, Abhilfe zu schaffen und die Sicherheit für Anwohner zu erhöhen. Der Schwerpunkt liege dabei auf der Erfassung und Bewertung von möglichen Missständen auf privaten Grundstücken. Die Begehungen werde durch Grundbesitzermittlung und Kartenmaterial vorbereitet, anschließend erfolge eine Terminabstimmung mit der jeweiligen Kommune und gegebenenfalls dem zuständigen Wasserverband. Selbstverständlich werden auch die Grundeigentümer eingebunden und rechtzeitig von der bevorstehenden Begehung informiert, damit sie teilnehmen und Zugang zum Gewässer verschaffen können. |