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Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Landschaftsplans Nr. 3 "Alfter" erwünscht |
23.07.2022 11:16:24 |
Der Rhein-Sieg-Kreis hat es sich nach eigenen Angaben „auf die Fahne geschrieben“ den Erhalt der Wälder zu fördern, Bachtäler zu erhalten, Vögeln und Insekten ausreichend Lebensraum zu geben, sowie Natur und Landschaft zu schützen. All das soll mit dem neu zu erarbeitenden Landschaftsplan Nr. 3 erreicht werden. Da das Plangebiet das Gemeindegebiet Alfter umfasst, trägt der Landschaftsplan Nr. 3 diesen Namen. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts.
Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises wurde mit der Erarbeitung eines Vorentwurf beauftragt und hat diesen jetzt vorgelegt. Damit soll ein zukunftsweisendes Konzept mit Entwicklungszielen, der Festsetzung von Schutzgebieten und Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft vorliegen. Dieser sei nach Beschluss des Kreistages Planungsgrundlage einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach §16 des Landesnaturschutzgesetzes NRW. Damit kann nun ein intensiver Dialog mit den Kommunen, Verbänden, Institutionen sowie Bürgern beginnen. Die öffentliche Bekanntmachung mit Text und Karten des Vorentwurfs kann ab 9. Juni 2022 unter dem Link `Bekanntmachung´ der Internetadresse des Kreises eingesehen werden. Darüber hinaus liegt er im Auslegungszeitraum beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, im Rathaus Alfter, sowie im Geoportal auf der Homepage des Kreises und im Portal „Beteiligung NRW“ aus. Zwischen dem 20. Juni bis einschließlich zum 2. September 2022 können von den Bürgern Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Hierfür steht zum einen ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW zur Verfügung. Zum anderen können die Anregungen aber auch postalisch oder zur Niederschrift dem Amt für Umwelt- und Naturschutz des Kreises vorgebracht werden. Eine öffentliche Bürgerinformation findet am 22. Juni 2022 um 18 uhr im Rathaus Alfter statt. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung mit einem Mitarbeiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Kreises besteht ferner im Rahmen einer Bürgersprechstunde am 15. und 25. August 2022 von 14 bis 17:30 Uhr im Rathaus Alfter.
Mit dem Beginn der frühzeitigen Bürgerbeteiligung tritt gemäß § 48 Landesnaturschutzgesetz bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen das Veränderungsverbot in Kraft. Das bedeutet, dass bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens aber drei Jahre lang, Änderungen aller Art verboten sind. Die aktuell ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform der betroffenen Flächen bleibt hiervon unberührt. |
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