Am 24. Oktober soll es landesweit, so auch im Rhein-Sieg-Kreis, zum dritten Mal in diesem Jahr eine 24-stündige Aktion der Polizei geben, die im Volksmund fälschlicherweise „Blitzer-Marathon“ tituliert wird. Schließlich kann jeder selbst dafür Sorge tragen, dass der Blitzer eben nicht auslöst! Derjenige, der sich regelkonform verhält, hat nämlich nichts zu befürchten! Wer allerdings dem Irrglauben nachhängt – und das scheinen komischerweise so manche Zeitgenossen zu sein -, die in der Straßen-Verkehrsordnung, eigentlich im Rahmen der Fahrschulausbildung gelernten Vorschriften, seien nur `Richtlinien´ oder `Vorschläge´, an die man sich halten kann oder auch nicht, der liegt grundlegend falsch!
Und die Beamten werden sicher nicht nur ausschließlich auf die Einhaltung der Geschwindigkeiten achten, sondern auch auf andere Dinge, wie etwa das Anlegen der Gurte und das Telefonieren am Steuer. Schließlich sind diese ebenso nach der Straßen-Verkehrsordnung reglementiert - einerseits vorgeschrieben, andererseits verboten ohne Freisprecheinrichtung.
Dass bei einer entsprechenden Verfehlung bzw. Nichteinhaltung ein entsprechendes Verwarnungsgeld erhoben wird, ist auch zwangsläufig – und hat mitnichten etwas mit als „Wegelagerei“ oder „Abzocke“ Verschrienem zu tun! Überhöhte Geschwindigkeit ist und bleibt nun einmal – leider - Unfallgrund Nummer Eins. Und Vorschriften sind dazu da eingehalten zu werden, so schwer es manchem Zeitgenossen auch fallen mag. Manche lernen es halt erst, wenn es ans eigen Portemonnaie oder die Tatsache geht, dass man nun einige Zeit zu Fuß wird gehen oder andere Fortbewegungsmittel zurückgreifen muss. (za) |