Bereits 2013 wurde der Staatsanwaltschaft in Bielefeld eine Strafanzeige übersendet, welche sich gegen über 160 Beamte richtet. Da es sich hierbei um Offizialdelikte handelt, ist die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verpflichtet diese zu verfolgen (Amtsermittlungsgrundsatz).
Da selbst ein Jahr später noch immer keine Rückantwort erfolgte, wurde im Dezember 2014 um Sachstand gebeten. Doch auch hierauf hat die Staatsanwaltschaft bisher noch keine Reaktion gezeigt. Auch die zum Februar 2015 ausgesprochene Verzögerungssrüge bewegte die Staatsanwaltschaft noch immer nicht dazu, endlich zu ermitteln, geschweige den Sachstand mitzuteilen.
Wie man nun bekannt wurde, ist die Oberstaatsanwältin Dorothea Ehresmann mit dieser Strafanzeige anvertraut. Doch mit den Ermittlungen endlich zu beginnen, keine Spur. Bei einer telefonischen Anfrage war Ehresmann nur am stottern und wusste keine Ausrede mehr.
Christoph Mackel (Pressesprecher) setzte gleich noch einen obendrauf, als man bei der Pressestelle um Stellungnahme bat.
+++Zitat+++
"Auf Ihre Eingaben darf ich Ihnen mitteilen, dass ich keine Anfragen eines Presseorgane erkenne, die Ihnen von dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Bielefeld beantwortet werden könnten. Von weiteren Eingaben bitte ich daher abzusehen."
Solche niederträchtigen Rückantworten kann man als Journalist nicht hinnehmen. Daher wurde erneut deutlicher angefragt:
"Wertgeschätzter Herr Mackel!
Wenn Sie meine Presseanfrage nicht "erkennen" wollen/können, so leiten Sie diese doch bitte an einen erkennenden Pressesprecher weiter, der Ihrer "Nicht-Erkennung" abhelfen kann. Bitte bedenken Sie, dass der bisher geführte Dialog seine Publizierung finden wird. Schließlich sind wir unseren Lesern eine Antwort schuldig, egal, wie diese auch aussehen mag. Meines Erachtens sind die vorab beigefügten Akkreditierungen als Legitimationsnachweis vollkommen ausreichend. Bitte nehmen Sie daher bitte umgehend Bezug auf mein Auskunftsersuchen. Andernfalls bin ich gehalten die angekündigten Schritte zu veranlassen. Ihre Dienstaufsicht werde ich ebenso anrufen, ggf. Fachaufsichtsbeschwerde und ein Disziplinarverfahren anstreben.
Ich frage also hiermit wiederholt an und bitte um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme, warum die Staatsanwaltschaft Bielefeld die EU- u. Menschenrechtsverletzungen nicht verfolgen möchte."
Eine Antwort gab es darauf natürlich nicht. Man meint sich vermutlich unantastbar zu fühlen. Doch auch Mackel darf und kann das Presse-Auskunftsrecht nicht umgehen und wird daher nun vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eingeklagt.
Da es sich hierbei noch um eine vorsätzliche Amtspflichtverletzung handelt, wird im Nachgang noch eine Schadensersatzforderung auf Mackel zukommen. |