Anzeige
Stellenangebote
|
|
|
Jehovas Zeugen erhalten Körperschaftsrechte auch in Baden-Württemberg |
20.11.2015 11:17:22 |
„Wir sind erfreut, dass das Land Baden-Württemberg nun doch die Zweitverleihung der Körperschaftsrechte ohne weitere gerichtliche Auseinandersetzung vorgenommen hat“, so Gajus Glockentin, Mitglied des Zweigkomitees (des leitenden Gremiums) von Jehovas Zeugen in Deutschland. „Damit erkennt das Land an, dass Vorwürfe hinsichtlich einer angeblich fehlenden Rechtstreue nicht haltbar waren.“ Die jetzt erfolgte Verleihung orientiert sich an dem Verhalten der anderen Bundesländer, so wie dies im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2015 (2 BvR 1282/11) als Leitlinie festgelegt wurde.
Jehovas Zeugen sind eine der bekanntesten religiösen Minderheiten in Deutschland und weltweit für ihre Gesetzestreue sowie absolute Friedfertigkeit bekannt. In Baden-Württemberg sind sie schon weit über hundert Jahre mit Versammlungen (örtlichen Kirchengemeinden) vertreten. In diesem Bundesland gibt es etwa 30 000 Zeugen Jehovas, die in mehr als 350 Versammlungen organisiert sind.
Vor 25 Jahren – unmittelbar nach der Wiedervereinigung Deutschlands – beantragten Jehovas Zeugen den Körperschaftsstatus. Die Erstverleihung erfolgte am 13. Juni 2006 in Berlin nach einem durch viele Instanzen geführten Gerichtsverfahren. Kurz darauf wurden in allen Bundesländern Zweitverleihungsanträge gestellt. Die überwiegende Mehrheit der Anträge wurde 2009 positiv beschieden. In Rheinland-Pfalz erfolgte die Verleihung zugunsten von Jehovas Zeugen nach rechtskräftig gewordenem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz am 1. Juni 2012.
Das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg empfahl dem Ministerrat bereits in einer Kabinettsvorlage für die Sitzung vom 12. Mai 2009 eine positive Entscheidung über den Antrag von Jehovas Zeugen in Deutschland. Dieser wurde allerdings mit Bescheid vom 11. Februar 2011 abgelehnt. Daraufhin hatte die Religionsgemeinschaft am 11. März 2011 Klage gegen die Ablehnung der Zweitverleihung der Körperschaftsrechte durch das Land Baden-Württemberg beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben. Da zu diesem Zeitpunkt auch eine Verfassungsbeschwerde wegen der in Bremen ebenfalls verweigerten Zweitverleihung anhängig war, wurde das Verfahren am 1. September 2011 zum Ruhen gebracht.
Gajus Glockentin: „Die Anerkennung in Baden-Württemberg ist erfreulich. Schließlich sind wir stets um ein gutes Verhältnis zu den staatlichen Behörden bemüht und halten dabei die christlichen Werte wie Nächstenliebe, Friedfertigkeit und Hilfsbereitschaft hoch. Seit Generationen leben wir in Deutschland, ohne mit den Gesetzen in Konflikt gekommen zu sein. Auch in Zukunft werden wir, ungeachtet jeder wirtschaftlichen oder politischen Veränderung, solche christlichen und biblischen Werte fördern und Menschen ermutigen, danach zu leben. Das trägt zur Stabilität des Gemeinwesens bei.“
Medienkontakt:
Gajus Glockentin, Telefon +49 (0)6483 412877
www.jw.org
|
|
|
|
|
|
Passwort vergessen? Registrieren
Aktuell |
|
Premium |
|
Beliebt |
|
|