Das Arbeitsschutzgesetz verbietet Arbeiten auf Leitern ab einer Höhe von 4 Metern. Unternehmen, die ihre Angestellten ohne entsprechende Arbeitsgeräte oberhalb dieser Höhe arbeiten lassen, müssen mit Konsequenzen rechnen. Für solche Tätigkeiten sind feste Gerüste oder mobile Arbeitsbühnen vorgeschrieben. Doch Vorsicht – der Umgang mit einer Arbeitsbühne erfordert Sachkenntnis, die man mit einer Bedienerschulung erwerben und mit einem Führerschein nachweisen muss!
Für diese Geräte ist die Prüfung vorgeschrieben
Nicht nur für die Bedienung von Hebebühnen, auch für den Umgang mit Teleskopstaplern, Arbeitsbühnen, Motorkettensägen, Erdbaumaschinen und sonstigen Maschinen ist eine Schulung mit anschließender Prüfung zwingend notwendig. Dabei lernen die Mitarbeiter das Gerät kennen und erfahren, welche Regelungen des Arbeitsschutzes einzuhalten sind. Sie können dann typische Gefahrensituationen einschätzen und mit Störungen im Betrieb der Maschinen umgehen.
Regelmäßiges Auffrischen der Kenntnisse
Zu Beginn der Bedienerschulung, die von ausgebildetem Fachpersonal durchzuführen ist, erfolgt eine Unterweisung in den Umgang mit dem entsprechenden Gerät bzw. mit der Maschinengruppe. Diese Unterweisung ist im regelmäßigen Abstand von 12 Monaten zu wiederholen und aktenkundig zu dokumentieren. In den Bedienerschulungen, die zum Führerschein für Hebebühnen führen, muss sowohl eine schriftliche als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden. Bei erfolgreichem Abschluss erhält der Teilnehmer dann den Befähigungsnachweis – Bedienerausweis zum Führen von Hebebühnen, kurz auch Führerschein für Hebebühnen genannt.
Schulungsunternehmen mit notwendigem Know-How
Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult werden. Bei Kontrollen durch das Amt für Arbeitsschutz wird darauf verstärkt geachtet. Alle Unterweisungen und Schulungen müssen daher gut dokumentiert werden. Die notwendigen Schulungen werden vor allem von Unternehmen angeboten, die Hebe- und Arbeitsmaschinen und andere Geräte verkaufen bzw. vermieten. Eines davon ist die Bruckmühler Firma Kunze (www.kunze-buehnen.com). Hier verfügen ausgebildete Fachkräfte über das notwendige Know-How im Umgang mit diversen Arbeitsbühnen. Besonderer Service: Erfahrene Mitarbeiter des mittelständischen Hebebühnen-Vermieters kommen auch direkt ins Unternehmen und schulen dort alle betreffenden Mitarbeiter. Diese Veranstaltungen dauern meist nur einen Tag. So lassen sich Erstunterweisungen mit Prüfungen kostengünstig mit den Wiederholungsunterweisungen verbinden. Auch der Chef sollte daran teilnehmen, um seine Angestellten auf die im Betrieb auftretenden Gefahren aufmerksam machen zu können.
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