Nachrichten.com www.bergeundmeer.de
Mittwoch, 24.04.2024 Rendsburg
AktuellPolitikWirtschaftSportFreizeitShoppingWetter
  • Deutschland >> Schleswig-Holstein >> Kreis Rendsburg-Eckernförde >> Rendsburg >> Alle Nachrichten >> Wirtschaft Nachrichten.com weiterempfehlen 

Unglaublich: Bis zu 70% in Ihrer Stadt sparen! Social Media leicht gemacht: Web 2.0 erfolgreich nutzen


Anzeige
Stellenangebote

Wirtschaft Rendsburg Weitere Nachrichten zu Kreis Rendsburg-Eckernförde





Arbeitsrecht: Gesetzlicher Urlaubsanspruch – unbezahlter Sonderurlaub; geänderte Rechtsprechung
26.05.2019 15:53:53
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2019, 9 AZR 315/17
Pressemitteilung Nr. 15/19
Für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs bleiben Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt.
Die Klägerin ist bei der Beklagten seit dem 1. Juni 1991 beschäftigt. Die Beklagte gewährte ihr wunschgemäß in der Zeit vom 1. September 2013 bis zum 31. August 2014 unbezahlten Sonderurlaub, der einvernehmlich bis zum 31. August 2015 verlängert wurde. Nach Beendigung des Sonderurlaubs verlangt die Klägerin von der Beklagten, ihr den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen für das Jahr 2014 zu gewähren.
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Landesarbeitsgericht das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und die Beklagte zur Gewährung von 20 Arbeitstagen Urlaub verurteilt.
Die Revision der Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die Klägerin hat für das Jahr 2014 keinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub.
Nach § 3 Abs. 1 BUrlG beläuft sich der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei einer gleichmäßigen Verteilung der Arbeit auf sechs Tage in der Woche auf 24 Werktage. Dies entspricht einem gesetzlichen Jahresurlaubsanspruch von 20 Tagen bei einer Fünftagewoche. Ist die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers auf weniger oder mehr als sechs Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, muss die Anzahl der Urlaubstage unter Berücksichtigung des für das Urlaubsjahr maßgeblichen Arbeitsrhythmus berechnet werden, um für alle Arbeitnehmer eine gleichwertige Urlaubsdauer zu gewährleisten.
Der Senat hat diese Umrechnung in Fällen des Sonderurlaubs bisher nicht vorgenommen. An dieser Rechtsprechung (BAG 6. Mai 2014 – 9 AZR 678/12 – Rn. 11 ff., BAGE 148, 115) hält der Senat nicht fest. Befindet sich ein Arbeitnehmer im Urlaubsjahr ganz oder teilweise im unbezahlten Sonderurlaub, ist bei der Berechnung der Urlaubsdauer zu berücksichtigen, dass die Arbeitsvertragsparteien ihre Hauptleistungspflichten durch die Vereinbarung von Sonderurlaub vorübergehend ausgesetzt haben. Dies führt dazu, dass einem Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr, in dem er sich durchgehend im unbezahlten Sonderurlaub befindet, mangels einer Arbeitspflicht kein Anspruch auf Erholungsurlaub zusteht.

Peter Wetzel
für Anwaltliche und Steuerrechtliche Kanzlei

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht,
Fachberater für Gesundheitswesen und Heilberufe,
Wirtschaftsmediator

Werftstr. 208 / Ecke Karlstal
D - 24143 Kiel

Tel.: +49 4 31 - 70 99 2 - 11
Fax: +49 4 31 - 70 99 2 - 22
E-Mail: Wetzel@Wetzel-Kanzlei-Kiel.de
Skype: RAWetzel
http://www.Wetzel-Kanzlei-Kiel.de
http:/www.Kompetenzzentrum-Heilberufe.de

mehr dazu...

veröffentlicht von Rechtsanwalt Peter Wetzel


Anzeige


Nachricht weiterempfehlenEigene Nachricht schreiben Nachricht melden


Arbeitsrecht - Urlaubsabgeltung - Langzeiterkrankte
Arbeitsrecht - Urlaubsabgeltung - Langzeiterkrankte
Wenn einem Arbe...
 
Kündigung des Arbeitsverhältnisses per E-Mail oder WhatsApp?
Das Gesetz ist bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses streng und...
 
n:aip Netzwerk Kiel bietet integrierte Versorgung zu Hause Mehr Lebensqualität für Schwerkranke
Nach mehrjähriger Berufserfahrung im Homecare-Bereich, der Betreuung s...
 
Englisch für Kinder! Kursleiter für Kinder ab 3 Jahren gesucht!
Wir suchen für unsere Spielerischen Englischkurse für Kinder ab 3 Jahr...
 
Viele kleine und mittelständische Unternehmen wissen nichts über ihre Website
Die Bedeutung des Internets für Unternehmen aller Art wächst rasant. E...
 

Aktuelle Nachrichten

Arbeitsrecht - Urlaubsabgeltung - Langzeiterkrankte
Arbeitsrecht - Urlaubsabgeltung - Langzeiterkrank...

Arbeitsrecht: Gesetzlicher Urlaubsanspruch – unbezahlter Sonderurlaub; geänderte Rechtsprechung
Bundesarbeitsgericht , Urteil vom 19.03.2019, 9 AZ...

Kündigung des Arbeitsverhältnisses per E-Mail oder WhatsApp?
Das Gesetz ist bei der Kündigung eines Arbeitsverh...

n:aip Netzwerk Kiel bietet integrierte Versorgung zu Hause Mehr Lebensqualität für Schwerkranke
Nach mehrjähriger Berufserfahrung im Homecare-Bere...

Englisch für Kinder! Kursleiter für Kinder ab 3 Jahren gesucht!
Wir suchen für unsere Spielerischen Englischkurse ...

Viele kleine und mittelständische Unternehmen wissen nichts über ihre Website
Die Bedeutung des Internets für Unternehmen aller ...


Nachrichtenübersicht: Rendsburg

Aktuell


Politik


Wirtschaft


Sport


Freizeit


Shopping


Stadtreporter
Benutzer:
Passwort:

Passwort vergessen?

Registrieren



 Aktuell
[1] Schrottankauf Bochum ...
[2] Altmetall loswerden u...
[3] Bares Geld für Ihren ...
[4] Menden Schrottentsorg...
[5] Nachhaltige Metallent...
[6] Marl Schrott und Met...
[7] ANGA COM 2024: Langma...
[8] Franz Kafkas Werke ps...
[9] Internationale Auszei...
[10] E-Rechnungs-Gipfel in...

 Premium
[1] Projektmanagement Too...
[2] Mit Projektmanagement...
[3] Singlereisen sind ein...
[4] Singlereisen sind seh...
[5] Was Sie unbedingt übe...
[6] Singlereisen sind in ...
[7] Viele Singles wünsche...
[8] Bürogolf - ein Trend ...
[9] Ferienhäuser in Kroat...
[10] Was Sie schon immer ü...
mehr...

 Beliebt
[1] ☝ WhatsApp kon...
[2] Bild-Zeitung - die be...
[3] Oeffentlicher Anzeige...
[4] Offenburger Tageblatt...
[5] Westfälisches Volksbl...
[6] Braunschweiger Zeitun...
[7] Thüringer Allgemeine:...
[8] Saarbrücker Zeitung -...
[9] Acher- und Bühler Bot...
[10] Oberbergische Volksze...


www.bergeundmeer.de

 

Nachrichten finden | Eventkalender | Grundsätze | Impressum | Aktuelle Nachrichten

© 2024 by Nachrichten.com