Ein Ratsbeschluss in Rastatt muss die Voraussetzungen schaffen, um bei der zuständigen kommunalen Aufsichts-Behörde, dem Regierungspräsidium in Karlsruhe, eine Abweichung im Raumordnungs-Verfahren beantragen zu können. Durch eine Änderung des Flächennutzungs-Plans und des Bebauungs-Plans Lochfeld soll ein Sondergebiet für grossflächigen Einzelhandel ausgewiesen und zudem die dort verlaufende Kreis-Strasse neu trassiert werden. So könnten die notwendigen Planungs-rechtlichen Schritte getan werden, um ein IKEA-Möbelhaus in Rastatt ansiedeln zu können, zumal das schwedische Unternehmen diesen Standort unverändert präferiert. |