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Neue Regeln für Mieter, Vermieter und Bauherren
19.01.2021 12:00:20
Zum Jahreswechsel treten regelmäßig neue Gesetze in Kraft. In diesem Jahr gibt es außergewöhnlich viele Änderungen, die alle Bürger betreffen. Die neuen Regelungen rund ums Wohnen fasst die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. zusammen. Ob Mieter oder Eigentümer, die alten Umsatzsteuersätze gelten wieder und erhöhen die Wohnnebenkosten. Zusätzlich wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen aufgrund der neuen CO2-Bepreisung für alle teurer. Pro Tonne Gas oder Heizöl kommen 25 Euro hinzu. Als Ausgleich können einkommensschwache Bürger Wohngeld erhalten. Um die höheren Heizkosten abzudecken, wird es 2021 um rund 15 Euro monatlich erhöht.

Aufteilung der Maklerkosten

Bisher konnten Käufer von Immobilien mit den gesamten Kosten für den Makler allein belastet werden, wenn ein Kaufvertrag zustande kam. Und das, obwohl der Verkäufer den Makler damit beauftragt hat, einen Käufer für seine Immobilie zu finden. Bei Maklergebühren handelt es häufig um Summen im fünfstelligen Bereich. Nun wurde dieser Sachverhalt neu geregelt. Die Kosten sind zwischen dem Käufer und Verkäufer jeweils zur Hälfte aufzuteilen. Das gilt bereits für alle Maklerverträge, die seit dem 23.12.2020 geschlossen wurden. Diese Regelung betrifft allerdings nur private Käufer von Wohnungen oder Einfamilienhäusern. Baugrundstücke, ganze Mietshäuser oder gewerbliche Immobilien sind davon ausgenommen. Hier können die Käufer weiterhin vollumfänglich belastet werden.

Verbilligte Vermietung

Inhaber von Immobilien vermieten ihre Objekte häufig an Verwandte oder Freunde günstiger als an fremde Mieter. Lag die Miete bisher bei mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, konnten Vermieter im Rahmen der Einkommensteuererklärung ihre Werbungskosten weiterhin ungekürzt absetzen. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde die Mietgrenze auf 50 Prozent gesenkt, damit sich die Mieten nicht aus steuerlichen Gründen verteuern. Beträgt die Miete weniger als die Hälfte der ortsüblichen Miete, muss geprüft werden, ob Überschüsse zu erwarten sind. Hierfür ist dem Finanzamt eine Prognoserechnung über einen Zeitraum von 30 Jahren vorzulegen. Ergibt die Prognose einen Überschuss über 30 Jahre, können die Werbungskosten vollständig abgezogen werden, fällt sie negativ aus, werden die Werbungskosten nur im Verhältnis der ortsüblichen Miete anerkannt.

Wohnungsbauprämie erhöht

Bausparen ist seit diesem Jahr attraktiver geworden. Es gibt zum einen höhere Prämien vom Staat, zum anderen sind die Einkommensgrenzen für die Prämienberechtigung angehoben worden. Für Singles von 25.600 Euro auf 35.000 Euro und für Ehepaare von 51.200 Euro auf 70.000 Euro. Liegt das Jahreseinkommen unter der zutreffenden Grenze, gibt es auf die angesparten Beträge einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent anstatt der bisherigen 8,8 Prozent bis zu einem Höchstbetrag. Dieser wurde für Unverheiratete auf 700 Euro und für Verheiratete auf 1.400 Euro neu festgelegt. Somit gibt es für Singles bis zu 70 Euro und für Ehepaare bis zu 140 Euro pro Jahr geschenkt. Das ergibt für Singles im Vergleich zur bisherigen Förderung jährlich eine Erhöhung von rund 25 Euro, bei Ehepaaren von rund 50 Euro, wenn die Sparbeiträge voll ausgeschöpft werden

Baukindergeld läuft aus

Das Baukindergeld sollte Ende 2020 auslaufen, wurde jedoch wegen der Corona-Krise bis Ende März 2021 verlängert. Mit dem Baukindergeld werden Familien unterstützt, die sich eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus anschaffen. Der Zuschuss beträgt für jedes Kind 12.000 Euro. Diese Summe wird in jährliche Raten von 1.200 Euro über zehn Jahre hinweg ausbezahlt, so dass die Eltern die Baukredite leichter bedienen können. Die eigene Immobilie wird also nur noch gefördert, wenn der Kaufvertrag bis 31.03.21 unterschrieben ist oder die Baugenehmigung bis zu diesem Termin vorliegt. Der Förderantrag selbst kann noch bis Ende 2023 gestellt werden.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

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veröffentlicht von Nicole Janisch


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