Gezahlt wird das Elterngeld für maximal vierzehn Monate, wobei der Zeitabschnitt zwischen Vater und Mutter frei aufgeteilt werden kann. Durch folgende Eckdaten wird die Teilung limitiert: Ein Elternteil muss minimalst zwei und könnte max. ein dutzend Monate für seine Elterngeldzahlung in Anspruch nehmen. Der Anspruch für die Familie erweitert sich um zwei zusätzliche Monate, wenn der jeweilig andere Partner sich auch an der Kindesbetreuung engagiert und dadurch min. 2 Monate seines Einkommens wegfallen. Berechnet wird das Elterngeld erst einmal nach dem laufenden Verdienst, das vom betr. Elternteil im letzten Jahr vor der Geburt im Durchschnitt erzielt wurde. Sollten Alleinerziehende das Elterngeld fordern, können die ganzen vierzehn Monate von einem Elternteil in Anspruch genommen werden, da hier ein Partner fehlt. Gezahlt wird höchstens ein Betrag von 1.800 EUR ; der Minimalbetrag für das Elterngeld beläuft sich auf 300 Euro. |