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Nachfrage nach betrieblicher Altersversorgung zieht an |
23.02.2010 15:03:30 |
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) als zweite Schicht der Altersversorgungssysteme – zwischen der umlagenfinanzierten staatlichen Rente und der privaten Vorsorge – hielt bislang den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise stand. Nach einer Nachfrage-Delle zur Mitte des vergangenen Jahres zieht das Interesse der Unternehmen wieder deutlich an. Im letzten Quartal 2009 war von Krise schon nichts mehr zu spüren. Zum Jahresbeginn 2010 füllen sich die Auftragbücher wieder – so bAV-Spezialist Siegmund Peters aus Uetersen. Als Partner der DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG betreut er Unternehmen im Großraum Hamburg und kann daher sagen, dass sich gerade in der Krise das Bewusstsein über die Bedeutung der bAV bei Arbeitgebern wie Arbeitnehmern gefestigt hat. Die Erkenntnis setzt sich langsam durch, dass die staatliche Rente zukünftig nicht mehr ausreicht, den Lebensabend zu finanzieren.
Siegmund Peters früher in leitenden Positionen bei IBM und im Geschäftskundenbereich der Deutschen Telekom tätig – zählt zu den Verfechtern des Aufbaus unverfallbarer Betriebsrenten durch Entgeltumwandlung. Was in Großunternehmen üblich ist, wird in weiten Teilen des Mittelstands noch vernachlässigt. Deshalb favorisiert Peters die versicherungsgedeckten bAV-Lösungen, weil sie als „schlanke“ Organisationsform der betrieblichen Altersversorgung gerade für Mittelständler und kleinere Unternehmen geeignet sind. Der Dipl. Wirtschaftsingenieur weiß, welche Probleme bAV-Direktzusagen der Unternehmen mit den nötigen Pensionsrückstellungen machen können. Aber selbst hierbei kann Peters ausgefeilte Lösungen anbieten.
Denn für Siegmund Peters hört die Beratung nicht bei den Firmenchefs auf. Wenn ihm die Firmenleitung „grünes Licht“ für die Einrichtung eines betrieblichen Versorgungswerks gibt, geht Peters mit Hilfe seiner DGbAV-Kollegen an die individuelle Beratung der Belegschaft. Jeder Mitarbeiter hat eine eigene Situation und damit andere Erwartungen in eine bAV-Lösung. Die 30-jährige Mitarbeiterin, die gerade geheiratet hat und absehbar bald eine Babypause einlegen wird, stellt an ihren Betriebsrenten-Vertrag andere Anforderungen als der 55-jährige, dem es in seinem letzten Berufs-Jahrzehnt um eine sichere und garantierte bAV-Lösung geht. Betriebsangehörige bei der bAV „über einen Kamm zu scheren“ ist die schlechteste aller möglichen Lösungen. Deshalb sind Spezialisten wie Siegmund Peters gefragte Gesprächspartner in den Firmen – vom Handwerksbetrieb bis hin zu Unternehmen mit mehreren Hundert Mitarbeitern.
Denn eines ist sicher: Altersarmut droht den Arbeitnehmern, die sich immer noch darauf verlassen, dass ihre Rente sicher sei. „Sicher ja – aber in der Höhe sicherlich nicht ausreichend, um vernünftig zu leben“, zitiert Siegmund Peters die Finanzwissenschaftler, die auch die Bundesregierung beraten. Das Herausschieben des Renteneintrittsalters auf 67 ist danach keine soziale Gemeinheit der Politikerkaste, sondern ein erster S.O.S.-Ruf eines Systems, das durch die Umkehrung der Alterspyramidenspitze vom Kopf auf die Füße unbezahlbar zu werden droht. Schon im Jahr 2030 werden nach wissenschaftlich untermauerten Voraussagen zwei Arbeitende mit ihren Beiträgen einen Rentner finanzieren müssen. Weil das einen Krieg der Generationen auslösen dürfte, unterstützt die Sozialpolitik die betriebliche Altersversorgung als Problemlösung nach Kräften.
Die Notwendigkeit einer „Rente vom Chef“ wird erkannt, aber noch nicht ausreichend genug vom Mittelstand oder Kleinbetrieben befolgt. Dabei können Arbeitgeber mit attraktiven Angeboten in der bAV im Wettbewerb um geeignete Mitarbeiter und die fähigsten Köpfe punkten. Die staatliche Förderung der Entgeltumwandlung, auf die jeder Arbeitnehmer ein verbrieftes Recht hat, wirkt sich auch auf der Arbeitgeberseite positiv auf. Unternehmen mit hohem „Durchsetzungsgrad“ bei der Entgeltumwandlung haben Liquiditätsvorteile, weil auf die gewandelten Entgelte der Arbeitgeberanteil auf die Sozialversicherungsbeiträge ebenso wegfällt wie bei den Arbeitnehmern. Aus den ersparten Sozialversicherungsbeiträgen kann das Unternehmen seinen Mitarbeitern einen Zuschuss zu den bAV-Einzahlungen leisten. – Arbeitnehmer können bis zu 220 Euro monatlich aus ihrem Bruttolohn in die bAV einzahlen lassen – netto kostet sie das nur rund die Hälfte, weil der Staat auf den Lohnsteueranteil und den Sozialversicherungsanteil verzichtet. Damit wird eine stattliche Betriebsrente als Ergänzung zur staatlichen Rente aufgebaut.
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