Die Abrechnung mit der Krankenkasse!
Fahrten zum Arzt rechnen wir mittels der „Verordnung zur Krankenbeförderung“ direkt mit der Krankenkasse ab. Berechtigt dazu sind Personen mit der Pflegestufe 2 und 3. Bei diesem Personenkreis erfolgt die Abrechnung per Berechtigungsschein mit der Krankenkasse. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, können wir die WW-Trans GmbH & Co. KG, so einen Berechtigungsschein für Sie in Auftrag holen. Personen ohne Pflegestufe und mit der Pflegestufe 1 kommen für die Krankentransportkosten selber auf.
WW-Trans - Ihr Fahrdienst für Menschen mit & ohne Handicap
Unser WW-Trans Büroteam steht ihnen gern für Anfragen unter der Telefonnummer 03337/451735 zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten unter: