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Landesschulbehörde Osnabrück: ALICE GRASCHTAT - Neuer Angriff auf die Meinungsfreiheit
20.05.2012 06:44:18
Hatte schon die Osnabrücker Junge Union in einer Pressemitteilung vom 10. Mai 2006 im Zusammenhang mit der Berichterstattung der CDU über öffentliche Aktionen der Stadt dem Ratsmitglied Alice Graschtat massive Verletzung der vom Grundgesetz in Art. 5 garantierten Meinungsfreiheit vorgeworfen und deshalb ihren Rücktritt oder eine öffentliche Entschuldigung gefordert, so scheint Alice Graschtat jetzt auch in ihrem Amt als Dezernentin der Landesschulbehörde dieses Verhalten fortsetzen zu wollen. Sie betreibt ein einstweiliges Verfügungsverfahren, um - wie es im Jahre 2006 die Vertreter der Jungen Union in ihrer Presseerklärung ausgedrückt hatten, Kritiker „mundtot“ zu machen
.
Mit „perfiden und strategischem Vorgehen“, wie es Rechtsanwälte in ihren Schriftsätzen gegenüber dem Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht begründet haben, soll Alice Graschtat in ihrem Amt als Dezernentin der Landesschulbehörde Osnabrück die gesetzliche Anhörungspflicht im Zusammenhang mit einer Versetzung einer Lehrerin verletzt haben. Noch bevor die betroffene Lehrerin überhaupt das Original der Ankündigung der Versetzung in Händen hielt, hatte Alice Graschtat den örtlichen Dezernenten Harald B. angewiesen, in einer sogenannten Pausen-Dienstbesprechung unmittelbar am ersten Schultag nach den Herbstferien die definitive Versetzung der Lehrerin den überraschten Kollegen bekanntzugeben. Eindeutiges Motiv nach Meinung der Rechtsanwälte für dieses strategische Vorgehen: Einschüchterung des Kollegiums.

Hintergrund der Versetzung ist, dass der Ehemann der Lehrerin - nicht die Lehrerin selbst - dem jahrelangen verachtenswerten Verhalten des Schulleiters der Grundschule Bloherfelde-Oldenburg Burkhard K. gegenüber Kollegen endlich ein Ende bereiten wollte. Auch der Schulleiter wollte - wie jetzt auch Alice Graschtat - die Berichterstattung über ihn verhindern. Er ist inzwischen mit seiner einstweiligen Verfügung gescheitert (www.grundschule-bloherfelde-aktuell.de und andere Berichte bei Google).

Aufgrund des wohl einmaligen Verhaltens von Alice Graschtat, das nach Meinung der in der Sache tätigen Rechtsanwälte weit entfernt ist von Objektivität, umfassender Fürsorglichkeit für alle Beamte und der Rechtsprechung der oberen Gerichte, wurde von einem der Rechtsanwälte selbst gegen Alice Graschtat ein Befangenheitsantrag gestellt. Dieser Antrag wurde ohne nachvollziehbare Begründung in der bei Behörden üblichen Art und Weise „formlos - fristlos - fruchtlos -" so auch hier von der Landesschulbehörde Osnabrück abgelehnt. Skandal ist aber, dass seit November 2011 bis heute die in der Sache tätigen Rechtsanwälte nicht einmal Auskunft darüber erhalten, wo die Beschwerde im zuständigen Ministerium gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrags bearbeitet wird, noch das darüber entschieden wäre.

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Verfasser dieses Artikels hat Alice Graschtat nun am 16. Mai 2012 eine eidesstattliche Versicherung des Dezernenten Harald B. vorgelegt, die bei den Rechtsanwälten des Verfassers absolute Fassungslosigkeit hervorgerufen hat. Hätte Alice Graschtat schon vor oder bei den Verfahren wegen Verletzung der Anhörungspflicht vor dem Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht diese eidesstattliche Versicherung des Dezernenten Harald B. für die Landesschulbehörde Osnabrück vorgelegt, so wären die Verfahren wegen Verletzung der Anhörungspflicht gegen die Landesschulbehörde nie geführt worden.

Entgegen seiner früheren Erklärung am 20.12.2011 gegenüber dem Verfasser kann sich jetzt auf einmal der Dezernent Harald B. wieder erinnern, was er bei der Pausen-Dienstbesprechung gesagt hat. Auf einmal ist das Erinnerungsvermögen wieder da - und zwar so - dass es für Alice Graschtat passt.

Aber - man darf die Amtsmacht, die jede/n öffentlich Bedienstete/n schützt und ihr/ihm Durchsetzungskraft verleiht, nicht übertreiben. Niemand wird die jetzt „quasi aus dem Ärmel gezogene“ eidesstattliche Versicherung glauben. Deswegen hat einer Rechtsanwälte noch am Himmelfahrtstag Strafanzeige wegen des „Verdachts der Falschaussage an Eides statt“ gegen den Dezernenten Harald B.bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück gestellt.

Wenn Alice Graschtat Ihren Willen nicht bekommt, dann wird die „Strippenzieherin“ zur Intrigantin, wie es SPD-Parteifreunde in einem Kommentar zum Artikel: "Uwe Körte ist immer noch sauer" noch vor einem halben Jahr in der nOZ formulierten. Dann „tobt sie rum“, wenn langjährige SPD-Genossen nicht sofort ihr Mandat niederlegen wollen, so Uwe Körte gegenüber der nOZ im November 2011.

Alice Graschtat hat als Politikerin scheinbar verlernt, dass es in ihrer Aufgabe als Dezernentin bei der Landesschulbehörde nicht darum geht, Recht zu bekommen, sondern dem Recht zu dienen. Aber von diesen moralischen Grundsätzen ist Alice Graschtat sehr weit entfernt.

veröffentlicht von M. News


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