Unter dem Titel "Wir haben gelogen" berichtete die taz in ihrer Ausgabe vom 21.11.2008 von einem Polizisten, der Jahre später zugab, mit einer Falschaussage das Leben eines vorher unbescholtenen Bürgers ruiniert zu haben. Er konnte mit dem Druck nicht mehr leben.
Die Oldenburger Bundespolizisten P und D denken da anders. Sie lügen nicht nur unverschämt, sondern ihnen ist es auch egal, das Leben eines lebensbedrohlich Herzkranken zu gefährden. Sie missbrauchen ihr Amt, um Macht auszuüben. Schlimm ist nur, dass die Oldenburger Staatsanwaltschaft dabei mitmacht. Eine Krähe sticht der anderen kein Auge aus.
Wie jede Woche fuhr der lebensbedrohlich erkrankte Oldenburger nach einer für ihn sehr belastenden klinischen Behandlung in Bremen mit dem Zug zurück nach Oldenburg. Kurz vor Oldenburg wurde er von einem Schaffner kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass der Oldenburger seine Fahrkarten nicht entwertet hatte. Er wusste es nicht, weil er seine Fahrkarte sonst immer am Schalter kaufte.
Der Oldenburger zeigte dem Schaffner die Bahn-Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt sowie zwei Fahrscheine für die Bremer Straßenbahn. Außerdem wies er den Schaffner darauf hin, dass er die Fahrkarten von seiner Krankenversicherung erstattet bekommen würde, weil er lebensbedrohlich erkrankt sei und gerade von seiner wöchentlichen Behandlung in einer Bremer Klinik kam.
Anders als die meisten Mitbürger im Fall Guttenberg sah der Schaffner dies als Schutzbehauptung an und verständigte per Funk die Bundespolizei in Oldenburg, weil der Oldenburger sich nicht ausweisen konnte. Auf dem Bahnsteig wurde der Oldenburger von zwei Bundespolizeibeamten empfangen, die ihn zwecks Feststellung der Personalien zum Revier abführen wollten. Der Hinweis des Oldenburgers, dass schon das Verhalten des Schaffners für ihn so stressbelastend gewesen sei, dass bei Fortsetzung ein für ihn lebensbedrohlicher Herzinfarkt drohe, beeindruckte die beiden Bundespolizeibeamten überhaupt nicht. Auch das Angebot des Oldenburgers, zur späteren Prüfung der von ihm angegebenen Personalien den Bundespolizeibeamten die Sim-Karte seines Mobiltelefons der Deutschen Telekom auszuhändigen, damit sie sich die Kartennummer notieren konnten, half nicht .
Schließlich hatte man es mit einem gefährlichen Straftäter zu tun. Einem Straftäter, der zwar vier Fahrkarten vorweisen konnte, aber was nützt es, wenn diese nicht entwertet sind. Schließlich könnte er sie ja verkaufen - oder doch nicht? Wie war das noch mit der Krankenkasse? Bekam er den Fahrpreis nicht nur erstattet, wenn er die Fahrkarten auch bei der Krankenkasse einreichen würde. Egal - Verstand ausschalten und erst einmal dem schwerkranken Oldenburger zeigen, wer hier das Sagen hat. Egal ob krank oder nicht.
Als eine letzte Möglichkeit bot der Oldenburger an, dass seine Ehefrau seine Angaben bestätigen könne. Aber die konnte der Oldenburger nicht erreichen. Deshalb rief der Oldenburger seinen Sohn, Jurist in Berlin an, der den Bundespolizeibeamten seine Angaben bezüglich der Krankheit und Angaben zur Person natürlich bestätigte.
Die beispiellose Ignoranz der Bundespolizeibeamten gegenüber der lebensbedrohlichen Herzerkrankung des Oldenburgers und die völlige Unverhältnismäßigkeit des Vorgehens wird durch die abschließende Bemerkung des Bundespolizeibeamten D deutlich: „Ich weiß nicht, was Sie wollen. Sie leben ja noch!“
Die Strafanzeige des Oldenburgers gegen die Bundespolizeibeamten wegen des Verdachts der Körperverletzung wurde eingestellt - wie statistisch in 90% der Fälle bei Polizeibeamten.
Aber - wenn der hoffentlich noch aufmerksame Leser jetzt denkt, dass die Geschichte damit zu Ende ist. Weit gefehlt. Weil natürlich der Vorwurf des Schwarzfahrens gegenüber dem Oldenburger bei 4 Fahrkarten für Bundesbahn und Straßenbahn, Hin- und Rückfahrt, die auch noch von der Krankenkasse erstattet werden, für jeden rational denkenden Menschen von vornherein ein Witz ist, wurde auch das Verfahren gegen den Oldenburger eingestellt. Deshalb haben die Bundespolizeibeamten Pund D sich nicht gescheut, wie auch im Fall des von der Tageszeitung „taz“ geschilderten Falles in dreister Lüge dem Oldenburger vorzuwerfen, er hätte seine Personalien nicht angeben wollen. Deshalb sei ein Bußgeld von 150,00 € angemessen.
Wenn der immer noch aufmerksame Leser jetzt sofort aufschreit: Wieso? Der Oldenburger hatte doch seinen Sohn angerufen, der seine Angaben zur Person bestätigt hatte. Diese Behauptung muss doch sofort als dreiste Lüge enttarnt werden. Wieder weit gefehlt. Hier kann man sich auf die Oldenburger Staatsanwaltschaft verlassen. Der ermittelnde Staatsanwalt Dr. D ermittelt einfach nur in eine Richtung. Ihm ist die Aussage des Sohnes des Oldenburgers, Jurist und Doktorand in einer der namhaftesten Kanzleien Deutschlands, egal. Sie könnte schließlich die Bundespolizeibeamten als dreiste Lügner entlarven. Und - das könnte doch das ganze System erschüttern.
Guttenberg schützt nach Aussage eines bekannten Oldenburger Soziologen seine Freiherrlichkeit. Die Bundespolizeibeamten wohl ihre Polizei e h r lichkeit ?
Der Oldenburger hat nun angeboten, dass sich die Bundespolizeibeamten und auch er einem Lügendetektortest stellen. Ich berichte, ob die Bundespolizeibeamten den Mut dazu aufbringen.
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