Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg schon in der Vergangenheit für besondere Be-achtung in den namhaften überregionalen Medien und Kommentaren von namhaften Anwaltskanzleien gesorgt,
siehe LINKS:
Da man die LINKS leider nicht anklicken kann, einfach mit copy and paste kopieren und bei Google einsetzen. Wirklich interessante Beiträge
LINK:
Jagdszenen in Oldenburg (Die Süddeutsche, SZ)
Früherer Oberstaatsanwalt Südbeck, jetzt Ltd. Staatsanwalt in Osnab-rück
https://www.sueddeutsche.de/politik/staatsanwalt-in-bedraengnis-jagdszenen-aus-oldenburg-1.454955-0
LINK:
Im Zweifel für den Staatsanwalt (Die Zeit)
Früherer Ltd. Staatsanwalt Hermann
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-05/justizaffaere-hannover/komplettansicht
LINK:
Das legendierte Legalitätsprinzip des Oberstaatsanwalts (Kanzlei Hoenig, Berlin)
https://www.kanzlei-hoenig.de/2013/das-legendierte-legalitaetsprinzip-des-oberstaatsanwalts/?newpage=request
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https://www.hoenig.de/2023/korpsgeist-und-die-legendierte-legalitaet/
LINK:
Staatsanwalt rechtfertigt Schläge für Kinder
https://www.bild.de/news/inland/news-inland/landgericht-oldenburg-staatsanwalt-rechtfertigt-das-schlagen-von-kindern-73548052.bild.html
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https://www.nwzonline.de/politik/oldenburg-osnabrueck-wer-sein-kind-liebt-der-zuechtigt-es-keine-ermittlungen-gegen-oldenburger-staatsanwalt-wegen-bibelzitat_a_51,0,3761527223.html
so setzt sie ihr subjektiv und ungeachtet den rechtlichen Vorgaben geprägtes Verhalten fort, gedeckt von der LOStAí´in K. Korpsgeist ist hier die Grundlage des Handelns oder -
wie man so schlicht sagt:
"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."
Hatte schon in der Vergangenheit ein Staatsanwalt subjektiv motiviert eine ahnungslose Amtsanwältin dazu überredet, einen Polizeibeamten rechtlich unqualifiziert dazu zu bewegen, einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen einen Bürger zu stellen, wo dann mit dem Gutachten des wohl namhaftesten Mitautors des Münchner Kommentars zum § 185 StGB mit expliziter Wiederholung dieser angeblichen Beleidigung in seinem Gutachten die Sache durch Freispruch erledigt wurde, so hat die Staatsanwaltschaft neben den Berichten in den überregionalen Medien (siehe vorgenannte LINKS) auch noch Freiheiten, sich beleidigend und unverschämt gegenüber dem schlichten Bürger zu verhalten.
In der Gewissheit, dass subjektiv motivierte beleidigende Äußerungen ganz im Sinne des Korpsgeist von der LOStAí´in K. nicht verfolgt werden, kann man sich so richtig austoben. So hat es keine Folgen, wenn wohl relativ einmalig der Oberstaatsanwalt S. sich in dreister Weise nachweislich höchster Rechtsprechung über das Gesetz stellt und in Antworten auf Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden ungestraft folgende Äußerungen tätigt:
"Weder ist der Antragsteller in der Lage, „sich im Austausch mit seiner Umwelt des in kultivierten Kreisen eigentlich selbstverständlichen und für ein gedeihliches Zusam-menlebens unerlässlichen Tons zu befleißigen“, es geht dem Antragsteller darum, „den Eindruck eines bösen alten Mannes zu vermitteln, der traurige Erfüllung darin sucht, seiner Umwelt durch beleidigendes und übergriffiges Auftreten des Leben möglichst sauer zu machen."
Schon im Jahre 2014 blieb die Äußerung von Oberstaatsanwalt S. in einem Schreiben an einen Oldenburger Rechtsanwalt umkommentiert:
Zitat:
„Weil Ihr Mandant seine Herzerkrankung stets wie eine Monstranz vor sich hertragend, irdischer Gerechtigkeit freilich weitgehend entzogen bleibt, habe ich davon abgesehen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.“
Mit Hinweis auf zu diesem Zeitpunkt 25 von jetzt 45 Operationen des Adressaten in 19 Jahren ekelhaft.
Ein in Deutschland bekannter Rechtsanwalt hatte aufgrund dieser Aussage von Oberstaatsanwalt S. Strafantrag wegen Beleidigung gestellt, der aber wegen Verjäh-rung keine Folgen hatte.
Oberstaatsanwalt S. kann offensichtlich weiterhin mit dem Segen der LOStAí´in K. gegen elementare rechtliche Grundsätze und höchstrichterliche Entscheidungen handeln.
Kenneth Starr, 61, Rektor der juristischen Fakultät der christlichen Universität Pepperdine in Malibu, USA, stellt dazu fest: „Richter dürfen nie arrogant sein. Richter haben Macht. Macht ist die Möglichkeit, verantwortungsvoll zu dienen. Sie muss mit größter Sorgfalt und größter Umsicht eingesetzt werden. Zur Macht gehören Bescheidenheit und Selbstzweifel. Wer mächtig ist, darf sich selbst nicht zu ernst nehmen und muss vorurteilsfrei sein.
Dies gilt natürlich auch für Staatsanwälte.
Da haben die LOStAí´in K. und der Oberstaatsanwalt S. der Staatsanwaltschaft Oldenburg offenbar noch einen weiten Weg vor sich.
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