Eigentlich sollten Teilnehmer am Straßenverkehr, erst recht, wenn sie ein Kraftfahrzeug führen, jene Regeln verinnerlicht haben, die sie zur Erlangung der Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs ernten. Aber scheinbar eben nur eigentlich.
Anfang der Woche kontrollierten Beamte der Polizei Olpe auf einem Tankstellengelände in der Martinsstraße Fahrer und Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs. Dabei konnten und mussten sie leider gleich mehrere Verfehlungen der Insassen feststellen und ahnden. Aber dass es eben gewisse Regularien zum Führen (etwa: nicht fahren unter Alkohol- oder Drogeneinflusss) eines Kraftfahrzeugs gibt, konnte dem Führer desselben aber nun nur schwerlich vorgehalten werden, denn schließlich besaß er gar keine gültige Fahrerlaubnis! Woher also hätte er jene Bestimmungen, Gesetze und Regelungen, welche sich aus der Erteilung der Fahrlizenz ergeben, kennen sollen? Aber dem noch nicht genug! Bei der Kontrolle kam bei den Beamten nämlich der Verdacht auf, dass der Fahrer möglicherweise unter dem Einfluss von Drogen stand, da er sichtlich nervös wirkte und zudem gerötete Bindehäute hatte. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv auf Cannabis und Amphetamin. Daher durchsuchten die Beamten nun auch die Insassen. Und siehe da, bei dem einen fanden sie in einer von diesem mitgeführten Tasche geringe Mengen Marihuana sowie mutmaßlich flüssiges Amphetamin. Auch bei dem dritten Insassen förderten sie geringe Mengen von Marihuana und Amphetamin hervor, zudem eine schwarze Sturmhaube.
Betäubungsmittel und Sturmhaube wurden natürlich sichergestellt. Konsequenz(en) für den Fahrer: Mitnahme zur Wache, Blutentnahme, Untersagung der Weiterfahrt, darüber hinaus entsprechende Anzeigen für alle Fahrzeuginsassen.
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