Einen „Nachweis“ dessen, dass er zum Führen eines Kraftfahrzeugs gänzlich ungeeignet zu sein scheint, erbrachte ein an Jahren bereits Älterer, daher vermutlich schon seit langem im Straßenverkehr unterwegsseiender Mann aus Olpe, durchaus aber bundesweit übertragbar. Warum? Na ja, er nahm (wie so oft oder schon öfter?) durrch das Führen eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr teil. Allein das ist noch nicht verwerflich, aber dann! Im Verlauf der Fahrt kam er, zunächst warum auch immer, von der Fahrbahn ab und kollidierte dabei zunächst mit einem geparkten Pkw und schleuderte anschließend in ein entgegenkommendes Fahrzeug. So weit, so schlecht. Denn es sollte noch schlechter für den Olpener kommen! Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten mittels geschultem Blick und „geschulter Nase“ fest, dass da noch etwas war. Aufgrund dessen wurde dem Verletzten nicht nur der Führerschein abgenommen, sondern auch im Krankenhaus zum Nachweis eines vorangegangenen Alkoholkonsums eine Blutprobe entnommen. Ach ja, auch der entstandene Sachschaden ist nicht unerheblich, wird von den Beamten auf rund 60.000 geschätzt. |