Viele Online-Apotheken verkaufen Arzneimittel, die eigentlich verschreibungspflichtig sind, ohne Rezept. Das geht aus einem Test hervor, den die European Alliance for Access to safe Medicines (EAASM) im Jahr 2008 durchgeführt hat. Die Agentur hat bei 116 Shops Lifestyle-Medikamente, Asthmamittel und sogar Tranquilizer wie Valium ohne Rezept bestellt – und sie meist auch erhalten.
Bei rund 90 Prozent der Anbieter war es im Test möglich, Medikamenten ohne Rezept zu bestellen. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine Studie des US-amerikanischen National Center on Addiction and Substance Abuse (CASA). Rund 85 Prozent der 365 Apotheken versenden Medikamente wie Ritalin und Valium ohne Rezept. 42 Prozent der Händler weisen die Kunden sogar von sich aus darauf hin, dass sie es mit dem Rezept nicht so genau nehmen. 45 Prozent bieten online immerhin den Chat mit einem Arzt an. Bei 13 Prozent der Shops kam das Thema „Rezept“ gar nicht erst zur Sprache. Die Tester bemängeln vor allem, dass es durch die fehlende Kontrolle sogar für Kinder und Jugendliche möglich ist, sich Substanzen zu beschaffen, von denen man abhängig wird.
Auch in Deutschland hat der Versandhandel mit Medikamenten bereits enorme Ausmaße, ganz besonders bei Psychopharmaka und Beruhigungsmitteln. Wenn man den Angaben der Händler glauben darf, fragen die Kunden besonders oft Medikamente aus der Gruppe der Benzodiazepine nach, sofern diese nicht als Betäubungsmittel gelten. Eine Google-Suche nach dem Keyword „Valium ohne Rezept“ liefert ca. 400.000 Links.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) weist seit Jahren auf die Missstände hin. Sie hätte am liebsten ein Verbot des Versandhandels mit Medikamenten. Das BMG steht jedoch auf der Seite der Händler. Es veranlasste 2004 eine Freigabe unter bestimmten Voraussetzungen. Somit ist in Deutschland der Handel im Internet erlaubt. Das Ministerium folgte damit der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes, der in einem Urteil vom Dezember 2003 festgestellt hatte, dass der Versand von Arzneimitteln auch über Grenzen hinweg mit dem EU-Recht vereinbar sei. Mit seinem Urteil vom 21. Juli 2006 erklärte schließlich das LG Frankfurt den Versand rezeptpflichtiger Medikamente auch aus dem EU-Ausland für zulässig.
Die führenden Händler auf dem deutschen Markt sehen sich durch diese und ähnliche Urteile in ihrer Haltung bestätigt. Manche Shops fordern grundsätzlich keine Rezepte an, da diese, nach Aussage der Betreiber, gar nicht effektiv zu kontrollieren seien. Anders als ein BtM-Rezept sind „normale“ Rezepte leicht zu fälschen. Zudem sind sie nicht einer zentralen Datenbank registriert. Dennoch schätzen Experten, dass die missbräuchliche Bestellungen weniger als 1 Prozent des Volumens ausmachen.
Ärzte und Apotheker stehen vor der Aufgabe, der immer leichteren Verfügbarkeit von Medikamenten durch eine bessere Information und Aufklärung der Patienten zu begegnen. Zumindest ist die schlimmste Befürchtung bisher nicht wahr geworden: Die Zahl der abhängigen Patienten ist nicht wie erwartet gestiegen, sondern stagniert auf mittlerem Niveau.
Quelle: Valium ohne Rezept in Online-Apotheken
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