Wer Geschäftsbeziehungen nach China hat, der weiß, dass häufig Reisen in das Reich der Mitte vonnöten sind – und dass die Visumbeantragung seine Tücken hat.
Am besten, man beantragt also gleich ein China Visum für mehrmalige Einreisen, um nicht jedes Mal aufs Neue den Spitzfindigkeiten der Visabehörde ausgesetzt zu sein.
Die meisten China Visa werden für ein oder zwei Einreisen innerhalb von drei Monaten ausgestellt. Für Touristen und einfache Geschäftsreisen ist das auch in der Regel genug – aber sollte absehbar sein, dass man regelmäßig nach China reisen muss, gibt es für Geschäftsreisende eine sehr gute Alternative:
Mit dem Mehrfacheinreise-Visum kann man als Geschäftsperson innerhalb von sechs oder zwölf Monaten beliebig oft ein- und ausreisen. Hierbei ist es sogar möglich, einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Einreise am Stück zu bekommen, sollte dies erforderlich sein.
Das Multiple Entry Visum kostet dabei auch nicht mehr als das für die ein- oder zweifache Einreise. Derzeit verlangen die chinesischen Behörden 125,45€ pro Visum, unabhängig davon, wie lang oder wie oft gereist wird.
Es gibt jedoch auch einen Haken an der Sache. Um das Mehrfacheinreise-Visum beantragen zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt werden:
1. Man muss in den letzten 24 Monaten bereits mit einem Geschäftsvisum (Typ M) nach China gereist sein.
Hat man ein Geschäftsvisum zur ein- oder zweifachen Einreise aus den letzten zwei Jahren im Pass, kann man das Halbjahresvisum für multiple entry beantragen.
Hat man sogar zwei Vorvisa (oder ein Mehrfacheinreise-Visum), so ist es auch möglich, das Ganzjahresvisum für zwölf Monate zu bekommen.
2. Man braucht eine Geschäftseinladung aus China, in der man explizit für eine mehrfache Einreise und den entsprechenden Zeitraum (also sechs oder zwölf Monate) eingeladen wird. Es darf sich hierbei auch nur um die Einladung von einer Firma handeln – mit mehreren Einladungen von Unterschiedlichen Firmen für kürzere Aufenthalte kann man das Multiple Entry Visum ebenfalls nicht beantragen!
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, kann man im Visumantrag unter Punkt 2.2 bedenkenlos sein Kreuz an der entsprechenden Stelle setzen.
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Visumbeantragung. Ein Muster für eine formal korrekte Geschäftseinladung können Sie kostenlos über unsere Homepage www.1avisum.de anfordern. |