Gleich zweimal in kürzester Zeit fielen uniformierten Beamten die Führer von Kraftfahrzeugen auf. Der erste unter tätiger Unterstützung eines aufmerksamen Bürgers, der die Polizei über einen gestürzten Motorrollerfahrer informierte. Der Verunfallte hatte seinen Roller einfach stehen lassen und sich entfernt. Etwa zehn Minuten danach trafen die Uniformierten auf den 58-Jäjrigen, der auf Vorhalt den Unfall sofort einräumte. Bei dem zwangsläufig erforderlichen Alkohol(vor)test zeigte dieser einen Wert von zwei Promille an, worauf zur Beweissicherung eine Blutentnahme auf der wache erfolgte.
Im zweiten Fall war der Alkoholwert im Blut mit 0,8 Promille zwar deutlich niedriger, aber nicht minder gefährlich. Der 72-jähtige Autofahrer war einem Zeugen aufgefallen, als dieser mehrfach mit dem Fahrzeug auf den rechten unbefestigten Fahrbahnrand abkam. Dabei kam es einmal zu einer brenzligen Situation, bei der sich das Fahrzeug gar um 180 Grad, also in Gegenrichtung, drehte, was den Fahrer aber nicht davon abhielt seine Fahrt fortzusetzen. Nachdem die Uniformierten auch hier einschritten, waren die Konsequenzen gleichlautend zum ersteren Fall, Alkoholvortest, Blutentnahme, Verbot des Führens motorisierter Fahrzeuge sowie Einbehalt der Fahrerlaubnis. |