Wenn Sie demnächst eine Reise in die VR China vorhaben, müssen Sie eine wichtige Änderung beachten: Zusätzlich zu den schon bisher benötigten Visa-Dokumenten verlangt die chinesische Visastelle ab 1. August 2018 auch eine Erklärung zum Datenschutz.
Für Sie bedeutet diese neue Regelung Folgendes:
Sie müssen auf dem neuen Formular „Einwilligung in die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland“ angeben:
- Ihren vollständigen Namen,
- Ihre vollständige Adresse.
Außerdem müssen Sie auf dem Formular zwei Mal handschriftlich unterschreiben, um in die Datenübermittlung einzuwilligen.
Das Formular ist ab 1. August 2018 fester Bestandteil der auszufüllenden Formulare für einen Visaantrag der VR China. Die neue Regelung hat keine Auswirkung auf Bearbeitungszeiten und -kosten und steht in Übereinstimmung mit den von der EU vorgeschriebenen Datenschutzrichtlinien.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich per Mail oder Telefon an:
1a Visum Service
www.1aVisum.de / www.china-visum-express.com
Büro Berlin
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Tel. 030-2000 599 50
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