Vor allem in größeren Städten, wo jeden Tag eine Menge Autos unterwegs sind, kann die Suche nach einem Parkplatz schon einmal zum Spießrutenlauf werden. Aus diesem Grund halten es viele Anwohner für eine gute Idee, sich einfach in Eigenregie einen Parkplatz abzusperren. Manche tun das beispielsweise nur, um während eines Umzugs genügend Platz zu haben, während andere die Eigenkomposition als effektive Dauerlösung ansehen. Aber wie sieht eigentlich die rechtliche Lage in diesem Fall aus? Was sind die Risiken, wenn man sich mal eben selbst einen Parkplatz absperrt? Diese Fragen werden im Folgenden beantwortet.
Ist der "eigene" Parkplatz rechtlich abgesichert?
Kurz: Nein, ist er nicht. Das eigenhändige Absperren des gewünschten Parkplatzes bringt rein rechtlich gesehen überhaupt nichts. Ob Zettel, Absperrband oder sonstige Absperrungen: Andere Autofahrer dürfen diesen Parkplatz immer noch nutzen. Hinzu kommt, dass Mitarbeiter des Ordnungsamts solche Schilder sogar entfernen müssen, wenn sie welche entdecken. Es muss allerdings nicht immer das Ordnungsamt sein. Auch die anderen Autofahrer können die provisorischen Barrikaden einfach entfernen, um ihr Auto auf dem Parkplatz zu parken.
Das liegt daran, dass die selbst erstellte Halteverbotszone den Straßenverkehr erschwert, da sie ein Hindernis darstellt mit dem "andere Verkehrsteilnehmer nicht rechnen müssen". Das wurde auch schon von verschiedenen Oberlandesgerichten so bestätigt. Hinzu kommt, dass man sich auch noch strafbar macht, denn das Errichten einer solchen Halteverbotszone stellt bereits einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach Paragraf 315b StGB dar. Es ist also wirklich keine gute Idee, sich vor dem Haus ohne Erlaubnis eine Halteverbotszone zu bauen.
Welche Folgen kann es geben?
Da man sich wie bereits erwähnt strafbar macht, bleibt die Eigenkomposition auch nicht ohne Folgen. Daher sollte man, wenn man zum Beispiel ein Halteverbot für die Baustelle in Berlin benötigt, dieses auf legalem Wege beantragen. Nichtsdestotrotz schadet es nicht, die rechtlichen Folgen zu thematisieren, die folgen können, wenn man dennoch auf die Idee kommen sollte, selbst ein Halteverbot aufzustellen. Wenn es in der Zone einen Unfall gibt, haftet der Verursacher vollständig. Außerdem kann es sein, dass die Versicherung aufgrund von Fahrlässigkeit keinen Cent bezahlt. Hinzu kommt ein eventuelles Bußgeld wegen "unerlaubter Sondernutzung". Da die Kosten im Falle eines Unfalls zum Teil enorm hoch sind und die Bußgelder auch nicht gerade gering ausfallen, kann man nun definitiv sagen, dass sich eine selbst errichtete Halteverbotszone definitiv nicht lohnt.
Was sind die Vorteile einer offiziellen Halteverbotszone?
Die Vorteile einer genehmigten Halteverbotszone liegen auf der Hand: Dadurch, dass sie genehmigt wurde, darf tatsächlich niemand darauf parken, was gerade im Falle eines Umzugs ausgesprochen nützlich sein kann. Dazu kommt, dass man sich natürlich nicht auf irgendeine Art strafbar macht, da das Halteverbot ja legal beantragt wurde.
Fazit
Es ist auf keinen Fall eine gute Idee, auf eine Halteverbotszone "Marke Eigenbau" zu setzen. Das liegt nicht nur daran, dass sie genau genommen überhaupt nichts bringt, sondern auch daran, dass man sich auch noch strafbar macht und im schlimmsten Fall viel Geld bezahlen muss. Daher ist es deutlich besser, wenn man die Halteverbotszone offiziell beantragt und auf der sicheren Seite ist
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