In Deutschland wurde die Prostitution in den letzten 20 Jahren schrittweise vom Gesetzgeber normalisiert. Anfang der 2000er Jahre beschloss der Bundestag, dass Sexarbeit nicht mehr sittenwidrig ist. Einige Jahre später brachte die Bundesregierung ein Prostituiertenschutzgesetzt durch das Parlament.
Damit wird Sexarbeit legalisiert, mit dem Ziel die Stigmatisierung von Sexarbeiter_innen zu reduzieren. Da Sexarbeiter_innen gesellschaftlich weitgehend geächtet sind, trauen sie sich häufig nicht, Hilfe bei Behörden oder der Polizei zu suchen. Führt man sich die schrecklichen Statistiken vor Auge, die zeigen wie oft Prostituierte Opfer von Gewaltkriminalität und Menschenhandel werden, muss alles dafür getan werden, damit Betroffene sich zuversichtlich an die Polizei wenden können.
Sexarbeit als Beruf
Seit bereits einigen Jahren findet der Begriff der Sexarbeit Eingang in den allgemeinen Sprachgebraucht. Der Begriff soll sprachlich verdeutlich, dass es sich dabei um eine einvernehmliche Dienstleistung zwischen zwei Erwachsenen handelt und das Sexarbeiter_innen als Prostituierte arbeiten und keine Prostituierten sind. Außerdem soll der Begriff die freiwillige Sexarbeit von der erzwungenen Tätigkeit von Gewaltopfern abgrenzen, die in die Hände von Menschenhändlern gefallen sind.
Die Sexarbeit als Beruf erfolgt auf unterschiedliche Weisen, entweder auf herkömmliche Art und Weise in Bordellen oder der Straße. Dazu kommen Internetportale mit seriösen Rezensionen, wie Kaufmich bei Magazin-X. Während auf der Straße oder in Bordellen oft nicht für Außenstehende zu unterscheiden ist, wer sich hier freiwillig oder unter Zwang verdingt, sind Internetportale ein Weg, Sexarbeiter_innen zu finden, die den Beruf freiwillig ausüben.
Nicht handelt es sich bei der Sexarbeit um eine Dienstleistung zwischen zwei Erwachsenen, die beide freiwillig eine Tätigkeit anbieten bzw. in Anspruch nehmen, die Arbeit erfordert von den Anbietenden eine große physische wie mentale Leistungsfähigkeit. Denn sie müssen sich emphatisch auf ihre unterschiedlichen Kunden einstellen. Das Anforderungsprofil ist vom Einfühlungsvermögen ähnlich wie das von Berufen im Bereich der Pflege oder Psycholog_innen.
Gewalt und private Not auf der anderen Seite
Nicht jede, die sexuelle Dienstleistungen anbietet, handelt aus freien Stücken. Wenn man die bei Gesundheitsämter gemeldeten Prostituierten und die angenommen insgesamten Zahlen von Prostituierten vergleicht, stellt man eine enorme Differenz fest. Es ist also naheliegend, dass die allermeisten Prostituierten ihre Dienstleistungen freiwillig anbieten.
Dabei ist es unerheblich, ob der Antrieb private Not oder die Androhung von Gewalt ist. Betroffene benötigen Hilfe anstelle von gesellschaftlicher Stigmatisierung. Fast jede Prostituierte hat durch ihre Arbeit körperliche Gewalt erlebt und jede fünfte wurde wegen ihrer Arbeit schon mindestens einmal schwer verletzt.
Gewaltopfer dürfen weder von Gesetzen noch gesellschaftlicher Ächtung davon abgehalten werden, sich an Behörden und Polizei zu wenden.
Die bisherigen Gesetzgebungen reichten der Ansicht von Sozialarbeiter_innen nicht aus, wie die „Taz“ notierte. Seit der Einführung des Prostituiertenschutzgesetz 2017 arbeiten sehr viele Prostituierte in der Illegalität, weil sie sich (freiwillig oder nicht) nicht bei den Gesundheitsämtern melden (können). Daher können sich noch immer viele Opfer von Kriminalität nicht vertrauensvoll an die Behörden wenden und sind Verbrechern schutzlos ausgeliefert.
In Ländern wie Norwegen, Schweden und Frankreich wurde eine Regelung eingeführt, die das Angebot sexueller Dienstleistung legalisiert, aber die Nachfrage dieser unter Strafe stellt. So sollen die Sexarbeiter_innen sich an die Polizei wenden können, ohne Sorge haben zu müssen, selbst kriminalisiert zu werden. Ob diese Gesetzgebung ein Vorbild auch für weitere Länder sein könnte, bleibt abzuwarten.
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