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Die zwei Seiten der Mehrwertsteueränderung: Vorteile für Geschäftsreisen, Nachteile für Hotellerie und Gastronomie
11.09.2023 12:04:15
Als Anbieter von Hotelbuchungslösungen für Geschäftsreisende spürt ehotel® und seine Firmenkunden die Auswirkungen steuerlicher Veränderungen unmittelbar. Das voraussichtliche Ende des reduzierten Mehrwertsteuersatzes zum 31.12.2023 von 7% auf Speisen - während Getränke weiterhin mit 19% besteuert werden - ist mehr als nur eine Zahl in den Finanzbüchern. Diese differenzierte Mehrwertsteuerregelung könnte die Art und Weise verändern, wie Unternehmen Geschäftsreisen planen und durchführen.
Hintergrund

Am 1. Juli 2020 trat im Rahmen eines Konjunkturpakets als Reaktion auf die Corona-Pandemie eine befristete Maßnahme zur Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie und Hotellerie in Kraft. Diese Regelung, die bis Ende 2023 gelten soll, hat sowohl Gastronomen als auch Unternehmen, die Geschäftsreisen durchführen, in vielerlei Hinsicht beeinflusst.



Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung

Ein Unternehmen entsendet fünf Mitarbeiter zu einer dreitägigen Konferenz nach München. Ein Abendessen kostet dort 100 Euro pro Person. Da Speisen derzeit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7% und Getränke dem regulären Satz von 19% unterliegen, muss der Spesenbeleg nun aufgesplittet werden. Bei einem Beleganteil von 70 Euro für Speisen entspricht der Nettobetrag 65,42 Euro (70 Euro geteilt durch 1,07 zur Ermittlung des Nettobetrags), und bei 30 Euro für Getränke sind es 25,21 Euro (30 Euro geteilt durch 1,19 zur Ermittlung des Nettobetrags). Der Gesamtnettobetrag beträgt somit 90,63 Euro pro Person und Tag. Bei fünf Mitarbeitern und drei Tagen summieren sich die Gesamtnettokosten auf 1.359 Euro.

Kostennachteil für Unternehmen: Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen führt zu einer Erhöhung des Nettobetrags, den Unternehmen effektiv zahlen müssen. Dadurch sind die Unternehmen im Endeffekt steuerlich benachteiligt, insbesondere da der Spesenbeleg nun aufgesplittet werden muss, was den Abrechnungsprozess komplizierter macht.

Kostenvorteil für Gastgeber (Gastronomie und Hotels): Für die Gastgeber bedeutet der reduzierte Steuersatz einen deutlichen finanziellen Vorteil. Anstatt 19% Steuern auf die Gesamtrechnung abführen zu müssen, verringert sich dieser Betrag bei den Speisen auf nur 7%. Dadurch erhöht sich die Marge für diese Dienstleister deutlich.

Zusammenfassung: Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze beeinflussen die Kostenstruktur für Geschäftsreisen und die Profitabilität für Gastgeber. Während Unternehmen ihre Spesenpolitik anpassen und mehr für die gleiche Dienstleistung zahlen müssen, profitieren Gastgeber von einer erhöhten Marge. Beide Parteien müssen diese neuen Rahmenbedingungen in ihre Planung und Preisgestaltung einbeziehen.




Die Perspektive des DEHOGA

Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) betrachtet die Reduktion der Mehrwertsteuer als eine wichtige Maßnahme zur Stabilisierung der Branche während der Pandemie. Viele Betriebe konnten trotz eingeschränkter Kapazitäten und Hygienemaßnahmen dank dieser Maßnahme überleben. Der reduzierte Steuersatz ermöglichte es den Gastronomen, wettbewerbsfähige Preise zu halten und gleichzeitig ihre Betriebskosten zu decken. Es gibt Bedenken, dass das Ende dieses reduzierten Satzes erhebliche Auswirkungen auf die Preisstrukturen und letztendlich auf den Verbraucher haben wird.

Auf diese drohenden Konsequenzen verwies auch die DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges: "Bei einer Steuererhöhung würden weitere 12.000 Unternehmen ihr Geschäft aufgeben", äußerte sie gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Zur Vertiefung dieser Position hat der DEHOGA eine Petition zur Beibehaltung der 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie ins Leben gerufen.



Vorteile und Nachteile für Unternehmen

Reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Speisen: Kostennachteil
Aufsplittung des Spesenbelegs: Kostennachteil
Erhöhter Nettobetrag auf Speisen: Kostennachteil
Erhöhter Mehrwertsteuersatz auf Speisen: Kostenvorteil


Vorteile und Nachteile für Gastgeber (Gastronomie & Hotels)

Reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Speisen: Kostenvorteil
Aufsplittung des Spesenbelegs: Kostennachteil
Erhöhter Nettobetrag auf Speisen: Kostenvorteil
Erhöhter Mehrwertsteuersatz auf Speisen: Kostennachteil




Unternehmen profitierten in vielfältiger Weise von der Steuersenkung:

1. Kostensenkung: Dies ist ein direkter Vorteil, da niedrigere Steuern zu geringeren Kosten für Dienstleistungen führen, die Unternehmen in Anspruch nehmen. Insbesondere bei Geschäftsreisen könnten dies Hotel- und Restaurantkosten sein.

2. Liquiditätserhöhung: Dies bezieht sich auf die finanziellen Vorteile. Eingespartes Geld kann anderweitig im Unternehmen eingesetzt werden, was zu einem verbesserten Cashflow beiträgt.

3. Einfachere Abrechnung: Eine Anpassung des Mehrwertsteuersatzes kann den Verwaltungsaufwand für die Buchhaltung reduzieren, da es weniger Komplexität bei der Berechnung gibt.

4. Stimulierung von Geschäftsreisen: Dies deutet darauf hin, dass trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten, die durch die Pandemie oder andere Faktoren verursacht wurden, Geschäftsreisen aufgrund der finanziellen Einsparungen weiterhin möglich waren.

5. Flexibilität bei der Preisgestaltung: Unternehmen könnten sich in einer besseren Position befinden, um Rabatte zu gewähren oder höhere Gewinnmargen zu erzielen, da sie von der steuerlichen Entlastung profitieren.

6. Bessere Finanzplanung: Durch die verringerten Ausgaben für Geschäftsreisen können Unternehmen genauere Prognosen über ihre zukünftigen Finanzen erstellen.

7. Erhöhte Geschäftsmöglichkeiten: Mit reduzierten Reisekosten könnten Unternehmen motiviert sein, neue Märkte zu erschließen oder Partnerschaften zu stärken, die physische Treffen erfordern.

8. Mitarbeiterzufriedenheit: Einige Mitarbeiter sehen Geschäftsreisen als Vorteil oder als Abwechslung von der Routine. Geringere Kosten könnten es Unternehmen ermöglichen, diese Möglichkeit mehr Mitarbeitern zu bieten.

9. Stärkere Verhandlungsposition: Unternehmen könnten eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber Lieferanten oder Partnern haben, da sie von den Kosteneinsparungen profitieren.

Es sollte berücksichtigt werden, dass diese Vorteile je nach Unternehmensform, Branche und individuellen Umständen unterschiedlich ausfallen können.




Die Zukunft von Geschäftsreisen im Kontext der Mehrwertsteueränderungen

Die Wiederherstellung des Standard-Mehrwertsteuersatzes könnte unerwartete Vorteile für Unternehmen mit Geschäftsreisen mit sich bringen, aber auch Herausforderungen für die Gastronomie und Hotellerie darstellen. Ein höherer Steuersatz bedeutet für Unternehmen effektiv mehr Nettoeinnahmen bei gleichen Bruttokosten, wodurch sie in der Lage sein könnten, ihre Reisebudgets beizubehalten oder sogar auszubauen. Hoteliers und Gastronomen könnten gezwungen sein, ihre Preise anzuheben, um die steuerlichen Veränderungen auszugleichen. Dies könnte den Druck auf die Preisgestaltung von Geschäftsreisen erhöhen und sowohl für Unternehmen als auch für Anbieter von Unterkünften und Verpflegung eine Herausforderung darstellen.



Schlussfolgerung:

Die Reduzierung der Mehrwertsteuer hat für die Gastronomie und Hotellerie klare Vorteile gebracht. Jedoch hat sie paradoxerweise für Unternehmen, die Geschäftsreisen durchführen, zu einer Erhöhung der Nettokosten geführt. Die bevorstehende Rückkehr zum Standardsteuersatz stellt sowohl eine Chance als auch eine Herausforderung dar. ehotel® bleibt ein zuverlässiger Partner an der Seite von Unternehmen mit Geschäftsreisen und Hotellerie in einer sich ständig wandelnden Geschäftsumgebung.

Unser "ehotel® Central Billing", das zentrale Bezahl- und Abrechnungssystem, spiegelt diese Steuersätze präzise wider. Dabei bietet ehotel® Unternehmen eine transparente Lösung, die sich nahtlos in ihre Geschäftsabläufe integrieren lässt und Hotels klare Prozessvorteile bietet. Durch solch innovative Ansätze garantiert ehotel®, dass die Bedürfnisse und Erwartungen seiner Partner auch in unsicheren Zeiten erfüllt werden.



weiterer Quellen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw25-de-corona-steuerhilfe-700852
https://www.dehoga-bundesverband.de/7-auf-speisen-sichern/online-petition/

Firmenkontakt
ehotel AG
Christoph Metz
Greifswalder Straße 208
10405 Berlin
030 473 73 0
http://www.ehotel.de


Pressekontakt
ehotel AG
Christian Schmidt
Greifswalder Straße 208
10405 Berlin
030 473 73 245
http://www.ehotel.de

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veröffentlicht von Christian Schmidt


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