Aufgrund der aktuell schwer einschätzbaren Auswirkungen von SARS-COVID-19 auf den regulären Dienstbetrieb der Bundeswehr in den nächsten Wochen und Monaten, kann die ordnungsgemäße Durchführung der regelmäßigen Personalratswahlen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) aus Sicht des VSB im April 2020 aus Sicht des VSB nicht sichergestellt werden. Unter den aktuellen Arbeitsbedingungen (Aussetzung des regulären Dienstbetriebs und Homeoffice an zahlreichen Bundeswehr- Standorten) kann die Möglichkeit der potenziellen Wählerinnen und Wähler, an der Wahl teilzunehmen, nicht sichergestellt werden. Für die Durchführung einer bundeswehrweiten Briefwahl ist der Vorlauf zum jetzigen Zeitpunkt zu kurz.
Nach § 27 Abs. 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) endet die Amtszeit der Personalvertretungen spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 27 BPersVG die regelmäßigen Personalratswahlen stattfinden, d.h. am 31. Mai 2020. Eine Verlängerungsmöglichkeit der Amtszeit sieht das BPersVG für diesen Fall nicht vor. Laut einhelliger Kommentarliteratur kann der Personalrat in einem solchen Fall – im Unterschied zu Fällen, in denen ein Personalrat vor Ablauf der Amtszeit neu zu wählen ist – auch nicht die Geschäfte vorübergehend weiterführen. Es würde somit nach Ablauf des 31. Mai 2020 bis zur Neuwahl eine personalratslose Zeit entstehen.
Dies lässt sich nur dadurch verhindern, dass die Amtszeit der bestehenden Personalräte im Geschäftsbereich des BMVg insgesamt durch den Gesetzgeber verlängert wird. Im Hinblick auf das Demokratieprinzip ist eine solche Verlängerung nicht unbefristet möglich. Wann die Verhältnisse die Durchführung der Wahlen zulassen, ist im Moment noch nicht absehbar.
Der Lösungsansatz könnte sein, die Amtszeit aller nach dem BPersVG gewählten Personalvertretungen über den 31. Mai 2020 hinaus zu verlängern, längstens bis 31. Mai 2021.
In dieser Angelegenheit hat der Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V. (VSB) Bundesministerin der Verteidigung gebeten, ein Gesetz zu erlassen, das eine Verschiebung/ Verlegung der Personalratswahlen 2020 in das Jahr 2021 regelt / vorsieht.
Wir werden über die weiteren Entwicklungen informieren.
Bleiben Sie Gesund!
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