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Nachschrift zum Recht des Kunden/ Gerechtigkeit ist wiederfahren |
20.10.2008 15:37:57 |
nach reichlicher Überlegung bin ich wegen dem Stein des Anstoßes doch noch zur Geschäftsführung gegangen und habe mich beschwert.
Mit sehr erfreulichem Ergebnis: Es folgte eine Entschuldigung, man sei ja doch nur Mensch und selbiger macht nun einmal Fehler (eigentlich auch gut so, wir sind ja keine Computer) dann folgte die Einladung zum Kaffee im Hauseigenen Cafe/Restaurant und zum guten Schluss wurden mir für den Erwerb des besagten Produkts, einmalig 20 % Rabatt gewährt. Eine sehr noble Geste! Ich werde meine Kundenkarte erst einmal noch behalten.
Fazit; es gibt doch noch so etwas wie Gerechtigkeit. Nur muss man immer erst soweit gehen?
(Dies ist der Nachruf auf den Artikel vom 12.10.08 / Kundenfreundlichkeit oder die Rechte des Käufers)
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