„Dieselfahrverbote wären in Mainz seit 2019 rechtswidrig aufgrund der nur minimalen Überschreitung von 2μg/m³ des NO2-Grenzwertes von 40 μg/m³, daher ist das nun offensichtliche Ende der Überlegungen zur Einführung eines Fahrverbots nur folgerichtig.“, stellt Dr. Marc Engelmann fest.
Der Rückgang der NO2-Konzentration ist gut, aber nicht auf die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen zurückzuführen. Die aus dem Luftmessnetz ZIMEN ermittelten Messdaten lassen diesen Rückschluss nicht zu.
„Wenn man sich die Daten der des Luftmessnetzes anschaut, dann lässt sich allenfalls ableiten, dass Tempo 30 auf der Rheinallee und der Parcusstraße zu einem Anstieg der NO2-Konzentration führt, aber nicht zu einer Verringerung. Es entsteht der Eindruck, man wolle den Bürgern eine ideologisch motivierte Geschwindigkeitsbegrenzung als umweltpolitische Wohltat verkaufen. “, so der Mainzer Wahlkreiskandidat Dr. Marc Engelmann. |