Folgende wesentliche Neuerungen sind in der Änderungsverordnung für Rheinland-Pfalz enthalten
Die Quarantänedauer verkürzt sich von 14 auf 10 Tage. Betroffene Personen sind wie bisher verpflichtet, unverzüglich nach Einreise das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Hierfür wird eine neue digitale Einreiseanmeldung durch den Bund zur Verfügung gestellt. Eine sofortige Befreiung von der Quarantänepflicht durch Vorlage eines negativen Testergebnisses bei Einreise wird nicht mehr generell möglich sein. Die Quarantänedauer kann jedoch mit der Vorlage eines negativen Testergebnisses verkürzt werden. Dabei darf der Test grundsätzlich frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden.
Ausnahmen bei einigen Personengruppen
Für die Verpflichtung zur Quarantäne sind zudem verschiedene Ausnahmen festgelegt worden. So sind beispielsweise Personen von der Quarantänepflicht ausgenommen, die sich auf der Durchreise befinden, die sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder aus einem Risikogebiet für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen. Weitere Ausnahmen sind beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen auch für besondere Personengruppen wie etwa sogenannte Grenzpendler oder Grenzgänger vorgesehen.
Die Verpflichtung zur Quarantäne besteht außerdem nicht für bestimmte weitere Personengruppen, wenn diese ein negatives Testergebnis vorlegen können. Dies betrifft beispielsweise Personen, die zum Besuch von Verwandten ersten oder zweiten Grades oder aufgrund einer dringenden medizinischen Behandlung einreisen, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Richterinnen und Richter oder beispielsweise Parlamentarierinnen und Parlamentarier und Polizeivollzugskräfte. Mit besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange sind mit Vorlage eines Negativtests auch Personen von der Pflicht zur Quarantäne befreit, die sich für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar unter anderem beruflich veranlasst in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder nach Rheinland-Pfalz einreisen.
Neben diesen Neuerungen werden zur Umsetzung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes in Rheinland-Pfalz zurzeit örtliche Testzentren etabliert, die überwiegend unter der Regie von Krankenhäusern betrieben werden. In diesen vom Land beauftragten Testzentren werden anlassbezogen asymptomatische Patienten getestet. Durch diese Unterstützung werden die Gesundheitsämter weitreichend entlastet. Die letztlich rund 20 örtlichen Testzentren reihen sich dabei in das bereits bestehende Netz an Testmöglichkeiten ein, das sich flächendeckend über Rheinland-Pfalz legt.
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