Presseerklärung vom Büro des Gouverneurs Bill Richardson
Gouverneur Bill Richardson unterzeichnet Gesetz zur Aufhebung der Todesstrafe
Santa Fe - Gouverneur Bill Richardson hat heute House Bill 285 zur Aufhebung der Todesstrafe unterzeichnet. Nachfolgend die Anmerkungen des Gouverneurs dazu:
Der heutige Tag bedeutet für mich das Ende einer langen persönlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Todesstrafe.
Während meines gesamten Erwachsenenlebens war ich fest davon überzeugt, dass die Todesstrafe eine gerechte Strafe ist - für sehr wenige Fälle und nur für die abscheulichsten Verbrechen. Ich denke auch heute noch so.
Doch vor sechs Jahren, als ich das Amt des Gouverneurs im Staat New Mexico antrat, begann ich damit, meine Position zur Todesstrafe zu hinterfragen.
Das Thema gewann an Realitätsnähe, da ich mir klar war, dass der Tag kommen würde, an dem ich mich zwischen zwei Möglichkeiten würde entscheiden müssen: Entweder müsste ich Maßnahmen für die Gesetzgebung zur Aufhebung der Todesstrafe ergreifen, oder - und dies war noch respekteinflößender - ich hätte vielleicht jemandes Hinrichtungsbefehl zu unterzeichnen.
Ich möchte ganz aufrichtig sein. Die Aussicht auf jede der beiden Entscheidungen war äußerst beunruhigend. Doch das Volk von New Mexico hatte mich gewählt, damit ich diese Art von Entscheidung auch treffe.
Wie viele der Befürworter, die sich diese Woche die Zeit nahmen, auf mich zuzugehen, war auch ich der Ansicht, die Todesstrafe könne als Abschreckung für einige dienen, die ansonsten möglicherweise einen Polizeibeamten, Gefängnisaufseher oder Zeugen von Verbrechen töten, oder die ein Kind entführen und ermorden würden. Doch Menschen begehen auch weiterhin furchtbare Verbrechen trotz der drohenden Todesstrafe und die Ansichten verantwortungsbewusster Leute, die sich für die eine oder die andere Sichtweise starkmachen, klaffen bei diesem Thema weit auseinander.
Worin wir jedoch nicht uneins sein dürfen, ist die Endgültigkeit dieser äußersten Form der Strafe. Ist ein rechtskräftiges Urteil einmal gefallen und vollstreckt, kann es nicht mehr rückgängig gemacht werden. Und aufgrund dieser Erwägung habe ich meine Entscheidung getroffen.
Ich habe mich entschlossen, das Gesetz zur Aufhebung der Todesstrafe im Staat New Mexico zu unterzeichnen.
Ungeachtet meiner persönlichen Ansichten über die Todesstrafe vertraue ich nicht auf das Strafjustizwesen in seiner gegenwärtigen Form, als oberster Schiedsrichter zu fungieren in der Frage, wer für eine Straftat sterben soll und wer nicht. Wenn der Staat diese ehrfurchtgebietende Verantwortung auf sich nimmt, muss das System, das diese äußerste Strafe verhängt, vollkommen sein, und es darf sich nie irren.
In der Wirklichkeit ist dieses System jedoch nicht vollkommen - es ist weit davon entfernt. Das System ist von Natur aus mit Mängeln behaftet. Das haben DNA-Tests schon nachgewiesen. In den gesamten USA sind Unschuldige in den Todestrakt geschickt worden.
Selbst mit den Fortschritten, die in Bezug auf DNA und andere kriminaltechnische Beweismittel gemacht wurden, können wir nicht 100 Prozent sicher sein, dass ausschließlich die wirklich Schuldigen eines Kapitalverbrechens schuldig gesprochen werden. Beweise - einschließlich DNA-Beweise - können manipuliert werden. Staatsanwälte können nach wie vor ihre Befugnisse missbrauchen. Wir können nicht sicherstellen, dass jeder Angeklagte einen kompetenten Rechtsbeistand erhält. Die traurige Wahrheit ist, dass auch noch in der heutigen Zeit ein Urteil den Falschen treffen kann, und wenn dann dem Schuldspruch die höchste Strafe folgt, müssen wir das äußerste Vertrauen - ich möchte sogar sagen Gewissheit - besitzen, dass das System ohne Fehler oder Befangenheit arbeitet. Dies ist bedauerlicherweise nachweislich nicht der Fall.
Und es treibt mich sehr um, dass in den Gefängnissen und im Todestrakt Minderheiten deutlich überrepräsentiert sind.
Ich muss hier anführen, dass alle Polizeibeamte, und insbesondere die Eltern und Ehegatten von Mordopfern, sich mit bezwingenden Argumenten für die Beibehaltung der Todesstrafe aussprachen. Ich achte ihre Meinung und habe mir ihre Erfahrungen zu Herzen genommen - dies war der Grund, warum ich mit mir gerungen habe, auch heute noch, bevor ich endgültig meine Entscheidung fällte.
Jawohl, die Todesstrafe ist ein Werkzeug für die Strafverfolgung. Doch es ist nicht das einzige. Einige potentielle Straftäter lassen sich vielleicht durch die Todesstrafe abschrecken. Doch viele, viele andere lassen sich nicht dadurch abhalten, und dies wird auch in Zukunft nicht anders sein.
Heute mag die Aufhebung der Todesstrafe im Brennpunkt stehen, doch ich möchte klarstellen, dass diese Gesetzesvorlage, die ich heute unterzeichne, New Mexico tatsächlich sicherer macht. Durch diese Unterschrift haben wir nun die Option, die schlimmsten Verbrecher zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit der Bewährung zu verurteilen. Sie werden niemals aus dem Gefängnis freikommen.
Angesichts der Tatsache, dass unser System, das die Todesstrafe verhängen kann, niemals vollkommen sein kann, zwingt mich mein Gewissen, die Todesstrafe durch etwas zu ersetzen, das der Gesellschaft Sicherheit gibt.
Die Gesetzesvorlage, die ich heute unterzeichne und die über so viele Jahre mutig von der Abgeordneten Gail Chasey vorangetrieben worden ist, ersetzt die Todesstrafe durch lebenslange Haft, ohne die Möglichkeit, sie zur Bewährung auszusetzen - ein Strafmaß, das sicherstellt, dass gewalttätige Straftäter für immer von der Gesellschaft weggesperrt werden, das jedoch aufgehoben werden kann, sollte jemand unschuldig verurteilt worden sein. In den letzten zehn Jahren [sic] sind in diesem Land über 130 Todestraktinsassen für unschuldig befunden worden, darunter vier Menschen aus New Mexico - über diese Tatsache kann ich nicht hinwegsehen.
Was die weltweite Lage der Menschenrechte betrifft, so gibt es keinen Grund, weshalb die Vereinigten Staaten bei diesem Thema hinter dem Rest der Welt zurückbleiben sollten. Viele der Nationen, die die Todesstrafe weiterhin befürworten und anwenden, gehören gleichzeitig zu den repressivsten Ländern der Welt. Das ist nichts, worauf man stolz sein kann.
In einer Gesellschaft, die das Leben und die Freiheit des Einzelnen über alles andere stellt, und in der der besondere Leitsatz unseres Strafjustizwesens die Gerechtigkeit und nicht die Rache ist, stellt die Gefahr eines Fehlurteils und - da sei Gott vor - die Hinrichtung eines Unschuldigen ein Anathema unserer ureigensten Befindlichkeit als Menschen dar. Aus diesem Grund verleihe ich dieser Gesetzesvorlage mit meiner Unterschrift Rechtskraft. |