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Verfassungsbeschwerde gegen CETA in Vorbereitung
26.02.2015 00:28:53

Von Marianne Grimmenstein

Nachdem Vertreter der EU, Kanadas sowie ausgewählte Unternehmenslobbyisten 5 Jahre im Geheimen verhandelt haben, liegt der finale Entwurf für ein umfassendes Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) seit dem 26. 9. 2014 vor. Ziel des Abkommens ist die Förderung des Freihandels, also des Verkehrs von Waren, Dienstleistungen und Kapitals, zwischen den Vertragspartnern durch den Abbau von Handelshemmnissen. Dem Verständnis der CETA-Architekten nach, stellen insbesondere soziale, ökologische und kulturelle gesetzliche Schutzstandards solche Hemmnisse dar und müssen im Interesse des Freihandels abgebaut werden.


Professor Dr. Andreas Fisahn
Quelle: http://www.jura.uni-bielefeld.de
Mit der Einrichtung eines Investor-Staat-Schiedsmechanismus schafft CETA darüber hinaus für Unterneh- men die Voraussetzungen, Staaten die durch ihr gesetzgeberisches Wirken ihre Gewinne beeinträch-tigen, vor nichtstaatlichen Privat-gerichten auf Entschädigung zu verklagen. Es ist zu befürchten, dass die Demokratie so zur reinen Fassade verkommt, was unser Grundgesetz allerdings unmissverständlich ausschließt.

Da die regierenden Parteien in der Bundesrepublik ihre Zustimmung zu CETA deutlich gemacht haben und das Abkommen keine Kündigungsmöglichkeit beinhaltet, wird eine Verfassungsbeschwerde bald gegen die Ratifizierung von CETA beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, bevor auf beiden Seiten des Atlantiks fundamentale Schutzrechte der Bürger und Bürgerinnen unwiderruflich dem Interesse des entfesselten Freihandels geopfert werden. Die Ausarbeitung der Verfassungsbeschwerde und die rechtliche Vertretung hat Prof. Dr. Andreas Fisahn von der Universität Bielefeld übernommen. Prof. Dr. Fisahn ist der Mitautor des Buches „Die Freihandelsfalle“.

Das schon ausgehandelte Freihandelsabkommen CETA verstößt mehrfach gegen das Völkerrecht, Unionsrecht und das deutsches Grundgesetz. Hier sind die fünf wichtigsten Rechtsverstöße:
1. Die EU-Kommission war und ist gar nicht befugt, die Abkommen CETA und TTIP verbindlich für die EU-Staaten auszuhandeln. Die Handelspolitik, für die sie zuständig ist, betrifft ausschließlich ausländische Direktinvestitionen, nicht aber Finanzdienstleistungen, die in die Verträge einbezogen worden sind.
2. Die kommunale Selbstverwaltung ist im Unionsrecht Baustein des pluralistischen Verbunds. Sie findet in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung ihren Ausdruck. Institutionell ist das Recht auf kommunale Selbstverwaltung durch einen „Ausschuss der Regionen“ in Artikel 307 des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union abgesichert. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung beinhaltet die Anerkennung regionaler Selbstbestimmungsmöglichkeiten. CETA und TTIP greifen in die geschützten gemeindlichen Selbstverwaltungsrechte vielfach (z. B. mit der Negativliste oder sog. Ratchet-Klausel) ein.
3. Private Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen gegen das Verfassungsrecht. Deutschland und die EU dürfen diese Abkommen mit den jetzt bekannt gewordenen Klauseln über Investorenschutz und private Schiedsgerichte nicht abschließen. Diese Klauseln verstoßen gegen deutsches Verfassungsrecht, Recht der EU und bedeuten einen Systembruch des Völkerrechts.
4. Das CETA hätte grundgesetzkonform zustande kommen müssen. Das war nicht der Fall. Das Grundgesetz spiegelt in Art. 23 Grundgesetz den unionsrechtlichen Grundsatz der „begrenzten Einzelermächtigung“ verfassungsrechtlich wider. Die Unionsorgane haben nur die Kompetenzen, die ihnen jeweils im Einzelnen übertragen worden sind. Für den hier interessierenden Bereich des Handels- und Investitionsschutzes bedeutet dies, dass im Hinblick auf die Materien, bei denen der Union die Kompetenz fehlt, eine völkervertragliche Einbeziehung des nationalen Gesetzgebers notwendig ist.
5. Auch das Wahlrecht der Bürger/innen wird durch CETA nicht nur verletzt, sondern auch schon ausgehöhlt. Durch die Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TiSA erhalten die Investoren solche enormen Rechte, dass der Staat seine Schutzfunktion verliert. Der Bürger kann zwar wählen, wen er will, aber er kann keine Veränderungen mehr mit seinem Wahlrecht herbeiführen. Die Verwaltungen bzw. die Politiker werden völlig entmachtet.

Auch Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene und Volksentscheide auf Landesebene würden vollkommen wirkungslos sein, weil nur die Rechte der Investoren geschützt sind.
Die bisherigen Ergebnisse von NAFTA (das Freihandelsabkommen zwischen USA, Kanada und Mexiko) nach 20-jährigen Laufzeit:
1. Verlust von 700 000 Arbeitsplätzen allein in den USA
2. Existenzverlust von über einer Million Bauern in Mexiko
3. Die soziale Ungleichheit in allen drei Ländern gestiegen
4. Der Investitionsschutz wird von den Konzernen ausgenutzt, um Entscheidungen für den Umweltschutz u. a. vor Schiedsgerichten anzugreifen.
Die angeblichen Vorteile von den Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TiSA:
1. Laut der eigenen Studie des ehemaligen Handelskommissars de Gucht wird TTIP ein zusätzliches Wachstum von gerade mal winzigen 0,5% und das in 10 Jahren bringen!!! Das macht pro Jahr 0,05%, das ist nicht der große Effekt, von dem die EU-Kommission immer spricht. (Quelle: „Freihandelsabkommen: das Märchen vom Jobwunder – Monitor, 30.01.2014 https://www.youtube.com/watch?v=2M2a_O-cdjk)
2. Auch der Hauptautor sämtlicher deutscher Studien, Prof. Gabriel Felbermayr vom ifo-Institut, hält unterm Strich die Effekte der Freihandelsabkommen selbst für gar nicht so groß: bei Beschäftigung ein Zuwachs von 0,4 %. Er bestätigt, dass die Politik und das Wirtschaftsministerium die kleinen Zahlen als Jobwunder verkaufen. (Quelle: „Freihandelsabkommen: das Märchen vom Jobwunder“ - Monitor 30. 01.2014 https://www.youtube.com/watch?v=2M2a_O-cdjk)

Die Realität sieht heute so aus. Einer der mächtigsten Männer der Welt ist für den Durchschnittsbürger völlig unbekannt. Emmanuel Gaillard – und nicht Präsident François Hollande – gilt als der mächtigste Franzose der Welt. In der New Yorker Kanzlei Shearman & Sterling leitet er die Abteilung für private Schiedsgerichtsverfahren gegen Staaten. Weil die Schiedsgerichtsbarkeit bereits funktioniert, braucht darüber auch kaum noch weiter verhandelt werden.
Rumänien hat den Gewinn der Getränkeabfüllanlage von Joan und Viorel Micula geschmälert. Gaillard hat geklagt, Rumänien muss 250 Millionen Dollar zahlen. Der vormalige kommunistische Jungendführer und spätere russische Oligarch Mikail Chodorkowskis ist aus der Haft entlassen worden. Bedingung war seine Verpflichtung, den russischen Staat nicht zu verklagen. Er ist in die Schweiz geflüchtet und hat seine Ansprüche an Leonid Newslin abgetreten. Für ihn hat Gaillard 50 Milliarden Dollar Schadensersatz erstritten. Die Forderung ist in 150 Staaten vollstreckbar. Argentinien ist verurteilt worden, weil es den Wasserpreis nicht so erhöht hat, wie der Wasserkonzern SAUR es wollte. Kanada musste den Krebs fördernden Benzinzusatz MMT wieder zulassen und für das Verbot die US-Firma Ethyl entschädigen. Wegen des Atomausstiegs hat Vattenfall Deutschland auf 3,5 Milliarden Euro verklagt. Die Bundesregierung wird von der US-Kanzlei McDermott Will & Emery vertreten. Kosten schon vor Prozessbeginn: 3,2 Millionen Euro.
Nach England gelieferte Autos müssen mit der Lenkung rechts gebaut werden. Auch Kabelbäume könnten ohne neue Freihandelsabkommen vereinheitlicht werden. Darum sollten sich jedoch Normungsingenieure kümmern. Dafür die Welt einer kleinen Kaste von ca. hundert Juristen zu unterwerfen, die nur milliardenschweren Private Equity und Hedge Fonds verpflichtet sind, ist unnötig. Jetzt schon sind 200 Verfahren anhängig. Bei vielen geht es um Milliarden, die von Steuerzahlern in die Taschen von denen fließen, die der Welt ihre Regeln aufzwingen – und an angelsächsische Anwälte, die in den Schiedsgerichten zugleich auch Richter sind.

Der totale Markt versetzt der Demokratie den Todesstoß. Er ist wie der totale Krieg, gegen den unsere Vorfahren sich auch nicht gewehrt haben. Wir müssen unsere demokratischen Rechte gemeinsam verteidigen, bevor es zu spät ist. Fast 10.000 Bürgerinnen und Bürger sind schon der Verfassungsbeschwerde beigetreten. Mit der ausgefüllten Vollmachterklärung (s. unter www.change.org/CETA-Vollmacht-Format-2), die man ausdrucken und per Post an die angegebene Adresse zuschicken muss, kann man noch bis zum 23. März 2015 der Verfassungsbeschwerde beitreten. (PK)

Marianne Grimmenstein ist Musiklehrerin und seit etwa 15 Jahren Mitglied in dem gemeinnützigen Verein „Mehr Demokratie“, dessen Mitteilungen die NRhZ schon seit Jahren gelegentlich veröffentlicht. Außerdem ist sie aktiv in dem bundesweiten Netzwerk www.jetzt-helfen-wir-uns-selbst.de, wo neue Lösungskonzepte für die Sachprobleme der Gesellschaft ausgearbeitet werden, eine der Hauptinitiatoren des Internetparlaments www.iparlament.de und hat 2008 das Buch „Quo Vadis Deutschland? – Was sich ändern muss“ im STENO-Verlag herausgegeben.

veröffentlicht von Diantha Klee


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