Hartz IV Transferleistungen auch dann, wenn die Oma Sparguthaben für ihre Enkel/lin angespart hat.
In einem aktuellen Fall erdreistete sich ein Jobcenter, das Sparguthaben von der Großmutter für ihren Enkel, auf die laufenden Leistungen anzurechnen. Das Sozialgericht Karlsruhe entschied hingegen.