Arbeitsämter Im Landkreis verlagern ihre
Aufgaben auf gemeinnützige Vereine.
So werden Folgeanträge im Arbeitsamt
Osterburg nicht angenommen auch keine Eingangs-bestätigungen herrausgegeben.
Eingansbestätigungen sind unbedingt erforderlich um
Teilermässigungen bei Energieversorgern
oder Beitragserlass bei der GEZ zuerlangen.
Die Vereine sind angeblich nicht befugt Eingangbestätigungen herraus zugeben.
Angesichs der rückgängigen Arbeitslosenzahlen
ist es unverständlich ,das Aufgaben der ARGE
auf Vereine verlagert werden die zu erheblichhen
Nachteilen der Arbeitslosen füren.