Pflege zu Hause – das ist schon immer ein Thema gewesen. Vor allem alte Leute wollen ihre eigenen vier Wände, in denen sie im Zweifel ihr ganzes Leben verbracht haben, auch dann nicht verlassen, wenn sie pflegebedürftig geworden sind. Unter anderem soll die Pflegeversicherung dabei helfen, dass man auch daheim gepflegt werden kann. Es gibt hier einige Leistungen, unter anderem auch das sog. Pflegegeld und die Entlastungsbeträge. Allerdings steckt hier auch sehr viel Bürokratie dahinter, sodass es nicht gerade einfach ist, hier den Überblick behalten zu können.
Die wichtigsten Fakten
Wichtig zu wissen ist, dass man zwischen den Pflegegraden 2 und 5 liegend verschiedene Pflege- und Betreuungsdienste einfordern kann. Das Pflegegeld kann dann beantragt werden, wenn die Pflege komplett selbst organisiert, also z.B. von Bekannten oder Verwandten übernommen wird. Es steht dem zu Pflegenden dann frei, das Geld entsprechend an die Pflegenden weiterzugeben. Wenn man aber doch auch zusätzlich auf ambulante Pflegeleistungen in Anspruch nehmen muss, lässt sich das durchaus mit dem Pflegegeld vereinbaren. Dem entgegen steht der Entlastungsbetrag, der allen zusteht, egal in welchem Pflegegrad sie sich befinden.
Pflegedienstleister
Wer zuhause gepflegt werden möchte, das allerdings nicht von bekannten Personen übernommen werden kann, dann kann man auch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Es gibt hier allerdings auch gewisse Grenzen, bis zu denen die Pflegekasse dies auch komplett übernimmt. Man kann natürlich auch einen externen Dienstleister beauftragen. 24 Stunden Betreuung zuhause von Bayernpflege ist ein gutes Beispiel, wie man auch ohne bekannte an eine sehr gute Pflege kommt. Hierzu muss aber auch gesagt werden, dass der jeweilige Dienstleister von der Pflegekasse zugelassen sein muss, damit die verschiedenen Leistungen auch entsprechend abgerechnet werden können. Wenn man sich hierfür interessiert, kann man sich ganz unverbindlich eine Liste anfordern oder sich aber im Internet die gelisteten Dienstleister genauer anschauen.
Ambulante Pflegesachleistungen
Ambulante Pflegeleistungen, die von Leuten in Anspruch genommen werden können, die zuhause bleiben möchten, beinhalten z.B. die Betreuung durch eine Einzelpflegekraft. Dabei kann es sich z.B. um selbständige Altenpfleger und Altenpflegerinnen handeln. Diese können einen Vertrag mit der Pflegekasse abschließen, sodass die Kosten für die Betreuung durch die ambulanten Pflegesachleistungen gedeckelt werden. Dabei gibt es natürlich gesetzliche Grenzen, über diese hinaus die Kasse nicht zahlen wird. Die Grenzen richten sich dabei in erster Linie nach dem Pflegegrad. Um generell Anspruch zu haben, muss man mindestens den Pflegegrad 2 haben.
Vorteile der Pflege zu Hause
Letztendlich muss natürlich jeder selbst entscheiden, ob er gerne zu Hause gepflegt werden möchte. Die Vorteile liegen auf der Hand, man kann in seinem gewohnten Umfeld bleiben und das kann sich positiv auf das körperliche Wohlbefinden auswirken. Fakt ist aber auch, dass je nach Pflegestufe eine Behandlung in einer professionellen Einrichtung für den zu Pflegenden etwas sicherer sein kann, dafür ist man aber in einer fremden Umgebung und kann sich schlechter entspannen. Vor allem ältere Leute tendieren einfach zu ihrem zuhause und sind durchaus bereit, die damit entstehenden Kosten und Risiken in Kauf zu nehmen. Wichtig ist dabei, dass Angehörige sie möglichst neutral informieren und dann auch bestmöglich mit der Entscheidung umgehen.
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