Ob Europameisterschaft oder Weltmeisterschaft – die Nation ist im Fußballfieber. Die Spiele werden live im Fernsehen übertragen, leider nicht immer nach Büroschluss. Es gibt Unternehmen, die bieten ihren Mitarbeitern an, die Fußball-WM in einem der Gemeinschaftsräume anzuschauen. Dafür stellen sie als Arbeitgeber extra Fernsehgeräte zur Verfügung. Sicher; große Unternehmen können sich das leisten, doch kleine Firmen bekommen hier schon Probleme. Sie haben eine dünne Personaldecke und wenn plötzlich für 90 Minuten plus 15 Minuten Halbzeitpause mehrere Mitarbeiter fehlen, könnte die eine oder andere Abteilung "still stehen".
In der heutigen digitalen Welt ist es auch möglich, die Fußball-WM am Bildschirm des Computers anzusehen. Doch muss das der Arbeitgeber gestatten? Fakt ist, Arbeitnehmer, die sich die am Arbeitsplatz die Fußballspiele anschauen, arbeiten nicht. Dies stellt ein Verstoß gegen die Pflichten dar, die im Arbeitsvertrag geregelt sind. Wer Fußball schaut, der konzentriert sich auf das Spiel und nicht auf die Arbeit. Das gilt auch für die Übertragung im Radio. Viele Arbeitgeber erlauben es, dass Arbeitnehmer Radio hören, allerdings Musik und nicht ein spannendes Fußballspiel.
Die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 beginnt am 14. Juni; das Endspiel findet am 15. Juli statt. Kein Arzt der Welt wird einen Patienten aufgrund von Fußballfieber über einen derart langen Zeitraum krankschreiben. Urlaub, Gleitzeit sind zwei Möglichkeiten die es gestatten, einige Spiel im heimischen Wohnzimmer anzuschauen.
Wer krank macht, der kann sich schnell eine Abmahnung einhandeln. Wie der Einzelne damit umgehen muss, darüber informiert ihn Fachanwalt Roland Sudmann, der seit vielen Jahren als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit tätig ist.
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