Ein Zeugnis erhält ein Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses hat, so die allgemeine Meinung, jeder ein Recht auf ein Zwischenzeugnis. Ist das wirklich so oder ist dies eine der vielen Mythen, die im Arbeitsrecht vorhanden sind?
Es ist eine der Mythen aus dem Arbeitsrecht, denen sich viele Arbeitnehmer bedienen. Richtig ist, ein Arbeitnehmer hat selbstverständlich das Recht auf ein Zwischenzeugnis wenn sich sein Aufgabenbereich wesentlich verändert. Dies kann durch eine Versetzung in eine andere Abteilung der Fall sein. Das Recht auf ein Zwischenzeugnis besteht auch dann, wenn das Unternehmen umstrukturiert wird oder der Betrieb in fremde Hände übergeht. Auch bei einem Wechsel des Chefs kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis anfordern. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer für einen längeren Zeitraum eine berufliche Unterbrechung beispielsweise für die Elternzeit hat. Wer einen neuen Arbeitsplatz bei einem anderen Unternehmen sucht, der kann ein Zwischenzeugnis anfordern. Dies ist zwar sein Recht, doch beim Arbeitgeber kann dieser Wunsch "sauer aufstoßen".
Ob der Arbeitnehmer ein Recht auf ein Zwischenzeugnis hat, weiß Fachanwalt Roland Sudmann. Er berät seine Mandanten in arbeitsrechtlichen Fragen, zu denen auch die oben genannte Frage gehört. Roland Sudmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Philipp, Sudmann und Schendel, die ihren Sitz in Mannheim hat. Fachanwalt Sudmann ist allerdings überregional tätig. Er setzt den Wunsch seines Mandanten beim Arbeitgeber um, sofern dies rechtlich möglich ist. Allerdings ist es so, dass ein Zwischenzeugnis inhaltlich dem Endzeugnis gleichkommt. Bietet es sich an, ein Zwischenzeugnis anzufordern, sollte man dies tun.
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